Lignum: Anleger prüfen Schadensersatzmöglichkeiten gegen Vermittler! Anwälte informieren!

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Im Fall der insolventen Lignum Sachwert Edelholz AG fragen sich Anleger, was sie neben einer Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle, über die vermutlich nur ein Bruchteil des investierten Geldes zurückzuholen sein wird, tun können, um ihren Schaden zu kompensieren.

Der Edelholzanbieter Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte Anfang April 2016 Insolvenz angemeldet.

Vorausgegangen war, dass die BaFIN mit Bescheid vom 17.03.2016 das öffentliche Angebot der Lignum Sachwert Edelholz AG untersagt hatte.

Dr. Späth und Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen betroffenen Anlegern, neben der form- und fristgerechten Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle auch nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation zu suchen, d.h. z. B. zu prüfen, ob nicht die Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, aber auch die Vermittler der Anlage sich eventuell schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind z. B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was natürlich immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss – die jeweiligen Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten. Aus diesem Grund haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Lignum-Vermittler eingereicht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu.: „Wir sind z. B. der Auffassung, dass die Lignum-Produkte keineswegs, wie von diversen Vermittlern dargestellt, die sicheren Sachwert-Investitionen waren, als die sie oftmals beworben wurden, sondern in Wirklichkeit durchaus riskante, wenn nicht sogar spekulative Kapitalanlagen darstellten. Auch wurde hier teilweise mit stetig steigenden Holzpreisen kalkuliert, was ebenfalls fragwürdig war. Auch die hohen Kosten für den Unterhalt der Bäume wurden teilweise nicht immer richtig dargestellt.“ Inwieweit die Berater und Vermittler dieser Produkte hierauf hingewiesen haben, bleibt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Auch wurden Anleger teilweise mit einem Sicherheitskonzept nach bulgarischem Recht in die Anlage gelockt, bei dem nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Zweifel angebracht sind. Auch hieraus könnten sich in diversen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler ergeben, sofern das Sicherheitskonzept dem Anleger werthaltiger dargestellt wurde, als es tatsächlich war oder hierzu falsche Angaben gemacht wurden.

„In diversen Fällen, die wir betreuen, wurde den Anlegern gerade mitgeteilt, dass durch das Sicherheitskonzept keine Verluste entstehen können, sondern die Anleger auf jeden Fall vollumfänglich abgesichert sein sollen,“ so Dr. Späth. Dies hat sich leider als falsch herausgestellt, denn durch die Insolvenz dürften Anleger auf jeden Fall hohe Verluste erleiden.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Aspekten im Bereich Anlegerschutz vertraut.

Betroffene Lignum-Anleger können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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