LKW-Kartell: Kanzlei bündelt Interessen der Geschädigten

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Ein illegales Preiskartell von MAN, Mercedes, DAF, Iveco und Renault/Volvo hat seit 1997 Unternehmer geschädigt. Vor einigen Wochen endeten langwierige Kartelluntersuchungen der EU. Die geschädigten Unternehmern fragen sich jetzt: Wie erhalten sie Schadensersatz?

Rund 14 Jahre lang haben die fünf LKW-Hersteller die Bruttolistenpreise im Geheimen abgesprochen haben. Die verursachten Schäden für die Käufer sind enorm. Das lässt bereits die von der EU-Kommission verhängte Rekordgeldbuße von 2,9 Milliarden Euro erahnen. Beim Festlegen der Geldbuße wurden der Umsatz der beteiligten Unternehmen im betroffenen Marktsegment der mittelschweren und schweren Lastkraftwagen, die Schwere des Verstoßes, der hohe Marktanteil der beteiligten Unternehmen, die geografische Reichweite des Kartells und dessen Dauer berücksichtigt, so die offizielle Pressemitteilung der EU.

Doch die Geldbuße ist nicht die einzige Sanktion. Jetzt sind die Kartellteilnehmer gesetzlich verpflichtet, die durch das Kartell entstandenen Schäden zu ersetzen. Einen „automatischen“ Schadensausgleich, bei dem alle LKW-Käufer und Leasingnehmer berücksichtigt werden, gibt es allerdings nicht. Wenn die betroffenen Unternehmen sich unterstützen lassen wollen, können Rechtsanwälte helfen, die bereits Erfahrungen mit Großschadensfällen in der Autoindustrie haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt im Abgasskandal bereits über 20.000 geschädigte Autofahrer und klagt gegen VW und Autohändler.

Interessenbündelung hat Vorteile für die Geschädigten

Ein gebündeltes Vorgehen hat bei Großschadensfällen mit tausenden Betroffenen durchaus Vorteile für die Geschädigten. Zum Beispiel beim Beziffern, wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist. In der Praxis wird dies ohne wettbewerbsökonomische Gutachten nicht möglich sein. Da diese Gutachten viel Geld kosten, kann bei der Finanzierung die Bündelung von Interessen weiterhelfen, indem beispielsweise die Kosten für ein Gutachten auf viele Schultern verteilt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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