Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Lohnfortzahlung!

Lohnfortzahlung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 6 Minuten Lesezeit
Lohnfortzahlung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese beträgt maximal sechs Wochen.
  • Das gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die seit mindestens vier Wochen bestehen.
  • Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis ihrer Krankheit zuschicken.
  • Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns.
  • Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, erhält Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Was bedeutet Lohnfortzahlung?

Egal, ob Arbeitnehmer wegen eines gebrochenen Beines oder einer schweren Bronchitis krankgeschrieben sind: Wer längerfristig krank ist, bekommt weiterhin sein Gehalt ausgezahlt, allerdings nur maximal sechs Wochen lang.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Sowohl Arbeiter wie auch Angestellte haben im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings muss das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen lang ununterbrochen bereits bestehen. Des Weiteren darf die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet sein, d. h. im Falle eines Unfalls, z. B. Verkehrsunfall, darf keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung erstreckt sich auch auf Auszubildende, Minijobber, Teilzeitangestellte oder Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen sowie Werkstudenten.

Welche Pflichten treffen den Arbeitnehmer im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Grundsätzlich müssen sie nicht den Grund der Erkrankung mitteilen, es sei denn, sie beruht darauf, dass sie ein Dritter verursacht hat, z. B. durch Körperverletzung. Die mündliche Mitteilung genügt.

Darüber hinaus muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Dauert die Erkrankung länger als auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben, ist eine erneute Bescheinigung vorzulegen.

Diese Anforderungen gelten auch bei einer Erkrankung im Ausland. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer zudem ihren Aufenthaltsort mitteilen. Außerdem müssen gesetzlich Krankenversicherte ebenfalls unverzüglich ihre Krankenkasse informieren.

Welche Leistungen sind in der Lohnfortzahlung enthalten?

Abgesehen von dem arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt stehen dem Arbeitnehmer alle Leistungen zu, die er normalerweise für seine regelmäßig geleistete Arbeit erhalten würde. Dies beinhaltet besonders folgende Zusatzleistungen:

  • Zuschläge für Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Mutmaßliche Provisionen, Tantiemen, Boni, Prämien
  • Aufwendungsersatz, aber nur, wenn die Aufwendung auch während der Krankheit anfällt.
  • Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen
  • Allgemeine Lohnerhöhungen
  • Vermögenswirksame Leistungen

Prinzipiell muss der Arbeitgeber den durchschnittlichen Verdienst des Arbeitnehmers berechnen und ihm diesen Geldbetrag als Entgelt zahlen. Ausgeschlossen sind Zahlungen für Überstunden, sofern der Arbeitnehmer diese nicht regelmäßig geleistet hat, sodass sie zur regelmäßigen Arbeitszeit zählen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer infolge seiner Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, z. B. Wegeentschädigungen. Kurzarbeit ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Sonn- und Feiertage sind von der Lohnfortzahlung nur in den Fällen ausgenommen, wenn der erkrankte Mitarbeiter an diesen Tagen ohnehin nicht gearbeitet hätte. Das heißt, der Feiertag bzw. die Krankheit dürfen der einzige Grund für die Nichtarbeit sein, damit ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.

Wie lange dauert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

In der Regel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen oder 42 Kalendertage Lohnfortzahlung je Erkrankung. In diesem Zusammenhang sollte jeder Arbeitnehmer wissen, dass nicht Arbeitstage, sondern Kalendertage gelten, also auch Feiertage, Samstage und Sonntage.

Wenn eine Krankheit länger als 42 Tage dauert, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Er erhält vielmehr Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Bei einer Unterbrechung zwischen der gleichen Erkrankung werden die Krankheitstage addiert, d. h., der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht nicht von Neuem.

Fall 1:

Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung drei Wochen krankgeschrieben war, danach wieder ein paar Tage arbeitet und wegen derselben Erkrankung wieder vier Wochen krankgeschrieben wird, dauert seine Arbeitsunfähigkeit insgesamt sieben Wochen. Dies bedeutet, dass er für die siebte Krankheitswoche keine Lohnfortzahlung mehr von seinem Arbeitgeber bekommt.

Fall 2:

Der Arbeitnehmer wird wegen einer Erkrankung sechs Wochen krankgeschrieben und erhält Lohnfortzahlung. Nach acht Monaten wird er wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig, d. h., er hat wieder Anspruch auf volle sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Somit hat der Arbeitnehmer nach sechs Monaten einen erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er wieder wegen der gleichen Erkrankung krankheitsbedingt ausfällt.

Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass die neue Erkrankung während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit entsteht.

Fall 3:

Aufgrund einer schweren Bronchitis ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig. In dieser Zeit bricht er sich zu Hause das Bein. Somit erhält er für beide Erkrankungen insgesamt sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Abwandlung von Fall 3:

Nachdem der Arbeitnehmer nach seiner schweren Bronchitis wieder arbeitsfähig ist, geht er wieder arbeiten. Nach seinem ersten Arbeitstag bricht er sich zu Hause sein Bein. In diesem Fall hat er einen erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen.

Was passiert bei einer längeren Erkrankung?

Bei einer schweren Erkrankung kommt es oft vor, dass Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. In diesen Fällen, also ab dem 43. Tag, endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer muss bei seiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Mitunter sendet diese einen Antrag auf Krankengeld zu. Zuvor müssen Versicherte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(en) „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“ innerhalb einer Woche bei dieser einreichen, wenn das der Arzt nicht übernimmt.

In welcher Höhe gibt es Krankengeld?

Die Höhe des Krankengeldes beträgt je nachdem, welcher Wert am niedrigsten ist:

  • 70 % Prozent des Bruttoarbeitslohns einschließlich Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld)
  • 90 % Prozent des Nettolohns einschließlich Einmalzahlungen

Darüber hinaus gilt für das Jahr 2019 eine Obergrenze von 105,88 Euro täglich bzw. 3176,25 Euro monatlich für das maximal erhältliche Krankengeld. Die Begrenzung orientiert sich dabei an der Beitragsbemessungsgrenze.

Vom Wert abzuziehen sind noch die Sozialversicherungsbeiträge mit Ausnahme des Krankenversicherungsbeitrags. Dieses Krankengeld erhalten nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Selbstständige müssen eine private Krankengeldversicherung abschließen.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer haben bis zu 78 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld. Davon werden sechs Wochen Entgeltfortzahlung abgezogen, sodass Versicherte für bis zu 72 Wochen Krankengeld erhalten. Es ist nicht erforderlich, ununterbrochen krankgeschrieben zu sein. Allerdings muss die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit vorliegen. Wenn während dieser 78 Wochen eine weitere Krankheit vorkommt, wird die Bezugsdauer für das Krankgengeld nicht verlängert.

Nach drei Jahren beginnt die Frist von 78 Wochen erneut zu laufen, allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer weiterhin bei der Krankenkasse versichert ist.

Wird das Krankengeld versteuert?

Das Krankengeld ist steuerfrei, allerdings wird es zum versteuernden Einkommen gezählt. Es unterliegt der Steuerprogression.

Was passiert, wenn der Anspruch auf Krankgengeld endet?

Wenn ein Arbeitnehmer auch nach 78 Wochen arbeitsunfähig ist, sollte er von der gesetzlichen Rentenversicherung prüfen lassen, ob er nicht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Normalerweise erhalten gesetzlich Versicherte drei Monate vor dem Ende der Bezugsdauer von Krankengeld von ihrer Krankenkasse den Hinweis, einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation zu stellen. Außerdem sollten Betroffene sich ab diesem Zeitpunkt bei der Arbeitsagentur melden, damit sie nicht ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden, das in der Regel nach Ende der Krankengeldzahlungen gezahlt wird.

Anschließend wird untersucht, ob eine Rehabilitationsmaßnahme dazu geeignet ist, die Arbeitsfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate wiederherzustellen. Falls dies nicht der Fall ist, erfolgt die Umwandlung des Rehabilitationsantrags in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Foto(s): ©AdobeStock

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Lohnfortzahlung?

Rechtstipps zu "Lohnfortzahlung" | Seite 4