Lohnt der Weg zum Anwalt als Opfer einer Straftat?

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I. Umfang der Anwaltstätigkeit

Der Anwalt für Opferrechte/Opferhilfe kann in sehr unterschiedlichem Umfang für die Mandantschaft tätig werden. Je nach Einzelfall muss entschieden werden, welche Schritte möglich und welche sinnvoll sind.

Der Anwalt ist dabei nicht nur emotionale Stütze, sondern braucht fundiertes strafrechtliches Wissen, um effektiv bei der Rechtsdurchsetzung zu helfen. Neben Beratungsgesprächen nach der Straftat über mögliche Handlungsoptionen, kann der Anwalt oft aber auch für die Mandantschaft direkt mit den Ermittlungsbehörden und dem Gericht in Kontakt treten.

Oft empfiehlt es sich, eine Strafanzeige (mit ggf. Strafantrag) durch den Anwalt erstatten zu lassen. Dem Anwalt ist es möglich auf alle Tatbestandsmerkmale (Voraussetzungen für das Vorliegen einer Straftat) gezielt einzugehen. Dadurch ist es unwahrscheinlicher, dass die Ermittlungsbehörde das Verfahren mangels Ermittlungsansätze einstellt.

Auch in Form des Adhäsionsverfahrens (Schadenersatz im Strafverfahren), dem Zeugenbeistand und der Nebenklage ist anwaltliche Tätigkeit für das Opfer einer Straftat möglich.

Das Einschalten eines Anwalts ersetzt – im Gegensatz zu vielen zivilrechtlichen Verfahren – nicht die eigene Mitwirkung im Gerichtsprozess und bei der Ladung zur Zeugenvernehmung.

II. Welcher Anwalt hilft in solchen Fällen

Viele Strafverteidiger bieten neben der Tätigkeit für Beschuldigte im Strafverfahren auch Opferrechte/Opferhilfe an. Das hat den praktischen Hintergrund, dass es sich um dieselbe rechtliche Materie handelt. Das Strafrecht und vor allem auch das Strafprozessrecht müssen auf beiden Seiten des Saals beherrscht werden. Das ist auch kein Widerspruch: Gegen aktuelle/ehemalige Mandanten wird der Anwalt für Strafrecht nicht auf Seiten der Opfer tätig.

Für Opferrechte/Opferhilfe gibt es keine eigene Spezialisierung. Anlaufstelle sollte somit der Anwalt für Strafrecht sein.

III. Lohnt sich der Weg

Finanziell lohnt sich der Weg in den seltensten Fällen. Zwar ist das Adhäsionsverfahren eine Möglichkeit Schäden durch Straftaten im Strafverfahren geltend zu machen, jedoch bietet es sich in den wenigsten Fällen wirklich an.

Regelmäßig kann jedoch durch anwaltliche Unterstützung die Chance auf eine Verfahrenseinstellung zu Gunsten des Täters verringert werden oder eine Verurteilung im gerichtlichen Verfahren unterstützt werden.

In jedem Fall kann die moralische Unterstützung, auch bei dem direkten Kontakt mit dem Schädiger im Strafverfahren, einen riesen Unterschied für die Betroffenen machen.


Mehr zu diesem Thema:

https://pottverteidiger.de/2022/04/21/anzeige-einstellung/


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