Lohnt: Jetzt Verbraucherdarlehen ab 2002 widerrufen!

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Der Widerrufsjoker ist am 21. Juni 2016 nur für Immobiliendarlehen gestorben – Verbraucherkredite bzw. sogenannte Konsumentenkredite oder Nachrangdarlehen können weiterhin widerrufen werden, nach Meinung von Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, auch dann, wenn Verträge schon lange abgelöst sind. Buerger: „Gerade für Konsumentenkredite haben Banken wie die TARGO Bank, die Commerzbank, die Santander Bank oder die verschiedenen Auto-Banken teils sehr hohe Zinsen kassiert, sodass sich durch den Widerruf ein durchaus lukrativer Erstattungsbetrag ergeben kann, zumal die mit dem Darlehensvertrag verbundene Restschuldversicherung mit rückabgewickelt wird. So lässt sich ggf. auch die Erstattung einer bereits gezahlten Bearbeitungsgebühr noch realisieren, deren isolierte Rückforderung der Verjährung unterläge."

Laut Buerger ist z. B. die Meinungslage beim OLG Hamm immer noch eindeutig: „Auch bereits abgelaufene Verträge sind widerrufbar. Der Verwirkungseinwand der Banken zieht dort nicht. Bei den durchaus üblichen Kettenverträgen reicht es durchaus, wenn nur der erste Vertrag widerrufbar ist. Lediglich bei der Finanzierung von Konsumgütern wie z. B. einer Autofinanzierung ergibt sich bei der Anspruchsberechnung das Problem, dass die Nutzung des Autos angerechnet werden muss, wenn ein sogenanntes verbundenes Geschäft vorliegt!“ Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Die Berechnung des Vorteils lässt sich mittels eines hierfür spezialisierten Gutachters ermitteln. Die Kosten für dieses Gutachten ist gut investiertes Geld, zumal für die Buerger, Schmaltz Partnerschaftsgesellschaft aufgrund der Masse der bereits erteilten Aufträge Sonderkonditionen gelten.

Widerruf ist kein Rechtsmissbrauch, sondern Rechtsgebrauch. Banken wiegeln regelmäßig ab. Darlehensnehmer sollten Ablehnungsschreiben nicht akzeptieren und von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kostenfrei prüfen lassen. Nach der Ablehnung der Bank können wir mit Deckungsabfragen auch die Rechtsschutzversicherung zur Finanzierung der Darlehensrückabwicklung ins Boot holen. Auch die Anschlussfinanzierung kann mit Unterstützung erfahrener und leistungsfähiger Kooperationspartner realisiert werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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