Lombard - Fonds (Fidentum) - Gründung einer Interessensgemeinschaft

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Seit mehreren Wochen sind die Anleger der Fonds

Lombard Classic 2 und
Lombard Classic 3

durch diverse Pressemitteilungen und Rundschreiben der Ersten Oderfelder GmbH & Co. KG erheblich verunsichert.

Offensichtlich hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG große Schwierigkeiten mit der Verwertung zahlreicher Pfandgüter und kann die Anlegergelder daher nicht fristgemäß zurückzahlen. Am 04.12.2015 folgte nun die Insolvenz der Emittentin, der Fidentum GmbH, Hamburg. Ferner wurde Anfang der Woche bekannt, dass die Lombardium Hamburg, jedenfalls nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Kreditgeschäft zum Teil ohne die entsprechende Erlaubnis betrieben haben soll. Für die betroffenen Anleger besteht hier ein erheblicher Aufklärungsbedarf.

Aus diesem Grund haben einige Anlageberater und Anleger nun eine Interessensgemeinschaft gegründet. Diese Interessensgemeinschaft wird von uns aktiv unterstützt. Nach den uns vorliegenden Unterlagen dürfte die Lombardium Hamburg noch über erhebliche Vermögenswerte (Pfandgegenstände) verfügen. Wir halten es daher für sinnvoll, zunächst zu versuchen, durch eine optimale Verwertung der Pfandgegenstände einen Großteil der Anlegergelder zu retten. Ferner sollten nach unserer Auffassung sämtliche Geschäftsvorgänge der Vergangenheit auf Unregelmäßigkeiten geprüft werden. Unter Umständen sollte auch eine eigene Bewertung der Pfandgüter durch entsprechende Sachverständige vorgenommen werden.

Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass eine solche Lösung auf der Fondsebene nur dann erzielt werden kann, wenn die Fondsanleger und die Vermittler an einem Strang ziehen. Ein Konflikt zwischen Anlageberater und Anleger dürfte bei der Aufarbeitung der Vorgänge bei der Lombardium Hamburg wenig hilfreich sein.

Das soll nicht bedeuten, dass Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Vertrieb im Einzelfall nicht rechtlich durchsetzbar sind. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen möchten wir aber klarstellen, dass wir in dieser Sache keine Prozesse zwischen Anlegern und Anlageberatern führen werden. Anschließend möchten wir anmerken, dass ein Anlageberater grundsätzlich nicht für die (Fehl-)Entscheidungen oder die Unfähigkeit des Fondsmanagements haftet.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath


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