LombardClassic 3: LG Essen verurteilt Berater zur Zahlung!

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CLLB Rechtsanwälte: Weiteres Urteil für Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG erstritten

München, den 19.04.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Landgericht Essen in einem Klageverfahren gegen einen Anlageberater diesen wegen einer Vermittlung einer Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Urteil, das dem Anleger Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00 zuspricht, ist nicht rechtskräftig, bestätigt aber CLLB Rechtsanwälte in ihrem Vorgehen gegen Anlageberater, wenn diese betreffend Beteiligungen an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG nicht ordnungsgemäß beraten haben. 

In dem vom Landgericht Essen entschiedenen Fall ging das Landgericht nach Beweisaufnahme davon aus, dass der Kläger in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß beraten worden war. So hat das Landgericht Essen ausgeführt, dass die dem Kläger empfohlene Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG für das seitens des Klägers genannte Anlageziel einer sicheren Altersvorsorge nicht geeignet sei.

Ferner habe der Berater auch über die beteiligungsspezifischen Anlagerisiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, insbesondere ein Totalverlustrisiko nicht ordnungsgemäß erläutert, indem er die Beteiligung wegen der beliehenen Pfandgegenstände als sicher darstellte.

Anleger sollten daher nach wie vor nicht abwarten, ob im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG eventuell eine Zahlung zu erlangen ist und sich auch von sogenannten Interessengemeinschaften nicht hinhalten lassen.

Die bereits erstrittenen Urteile sowohl im Fallkomplex LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sprechen ganz klar dafür, die Anlageberater in den Focus zu nehmen. 

Es handelt sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte in den Fällen, in denen fehlerhaft aufgeklärt wurde, um die einzig realistische Möglichkeit für Anleger, sich schadlos zu halten. Mit einer auch nur ansatzweise befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren ist derzeit nicht zu rechnen, sodass die Anleger nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälte auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben werden. Soweit sogenannte Interessengemeinschaften dies anders darstellen und irgendwelche Erfolge für sich reklamieren, handelt es sich aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte um reine Augenwischerei mit dem Ziel, Anleger davon abzuhalten, Anlageberater in Regress zu nehmen. Die Zeit läuft nämlich für die Anlageberater!

Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater / Anlagevermittler verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der fehlerhaften Beratung. Anleger haben daher schlicht und ergreifend nicht die Zeit, um abzuwarten, ob sie aus der Kapitalanlage, insbesondere in einem Insolvenzverfahren, schadlos herauskommen oder nicht. 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB



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