Louis Vuitton Malletier geht weiterhin gegen Markenrechtsverletzungen vor
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Wenn Sie eine Abmahnung von Louis Vuitton Malletier über die Kanzlei CBH erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
Zum Vorgehen von Louis Vuitton Malletier gegen Markenrechtsverletzungen:
Das Unternehmen Louis Vuitton Malletier ist in der Vergangenheit gegen Verletzungen der Louis-Vuitton-Marken vorgegangen. Über dieses Vorgehen hatte ich hier auch berichtet:
Abmahnung von Louis Vuitton Malletier erhalten? Ich berate Sie
Aufgrund der Bekanntheit und Beliebtheit der Marken gibt es immer wieder neue nachgeahmte oder gefälschte Produkte, auf denen die Marken angebracht sind. Die Bewerbung und das Angebot entsprechender Produkte sind jedoch problematisch, denn das Unternehmen Louis Vuitton Malletier geht auch weiterhin gegen die unbefugte Benutzung der bekannten Louis-Vuitton-Marken vor (das bekannte Muster „Toile Monogram“ und das Zeichen „LV“).
Viele beliebte Luxus-Produkte, viele Nachahmungen und Fälschungen
Das Unternehmen Louis Vuitton Malletier vertreibt ganz unterschiedliche Luxus-Produkte. Da verwundert es kaum, dass es auch viele Nachahmungen der besonders beliebten Produkte und auch gänzlich gefälschte Produkte gibt. Die Hersteller der Produkte haben ihren Sitz oft im außereuropäischen Ausland. Und so scheint der Nachschub entsprechender Produkte schier unerschöpflich.
Eine Markenrechtsverletzung kann weitreichende Folgen haben
Der Import von Luxus-Markenprodukten erscheint auf den ersten Blick als lukratives Geschäft, denn die Preise der Anbieter sind oft unschlagbar günstig. Wer entsprechende Produkte importiert und weiter vertreibt, geht allerdings ein erhebliches Risiko ein. Stellt sich durch einen Testkauf heraus, dass es sich bei der Ware um Nachahmungen oder Fälschungen handelt, können mit einer Abmahnung weitreichende Ansprüche geltend gemacht werden.
- Unterlassung,
- Auskunfterteilung,
- Herausgabe von Waren zum Zwecke der Vernichtung,
- Schadenersatz und
- Kostenerstattung (Anwaltskosten)
Was Sie zu einer Abmahnung wissen sollten, habe ich in dem folgenden Beitrag zusammengestellt:
Checkliste: Abmahnung erhalten - was tun?
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
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Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Internetrecht-Rostock.de
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