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Mahnbescheid von Waldorf Frommer - Abmahnung aus 2012

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Seit einigen Tagen vertreten wir einen weiteren Mandanten in einer Sache mit der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer auf der Gegenseite.

Was ist passiert?

Unser Mandant hat im Jahr 2012 von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung erhalten. Die Kanzlei Waldorf Frommer warf unserem Mandanten im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH und Co. Produktionsgesellschaft vor, ein Filmwerk einer unbegrenzten Anzahl an Usern zum Download über eine Internettauschbörse angeboten zu haben. Gefordert wurden seinerzeit die Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Schadenspauschale von EUR 600,00. Die Schadenspauschale wird als sogenannter Lizenzschaden geltend gemacht. Darüber hinaus wird ein Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 506,00 gefordert.

Unser Mandant hat die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche weder im Jahr 2012 noch in den darauffolgenden Jahren anerkannt und auch nicht erfüllt.

Wir gehen davon aus, dass die Kanzlei Waldorf Frommer den vor einigen Tagen zugestellten Mahnbescheid beantragt hat, um die zum 31.12.2015 ablaufende Verjährungsdauer zu unterbrechen – sprich die Verjährung zu hemmen.

Wir sind beauftragt, gegen den Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer Widerspruch zu erheben.

Wie geht es weiter?

Nachdem die Kanzlei Waldorf Frommer vom Mahngericht die Nachricht erhält, dass ein Widerspruch gegen den beantragten Mahnbescheid erhoben worden ist, ist es an der Münchener Kanzlei, das streitige Verfahren weiter zu betreiben. Dazu müsste die Kanzlei weitere Gerichtskosten einzahlen und die geltend gemachten Ansprüche gegenüber dem Gericht des streitigen Verfahrens begründen.

Es steht der Kanzlei Waldorf Frommer bzw. dem vertretenen Rechteinhaber frei, ob er das streitige Verfahren wie zuvor beschrieben führt oder nicht. Denkbar wäre auch, dass die Kanzlei Waldorf einen Versuch der gütlichen Streitbeilegung unternimmt und ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Wir werden an dieser Stelle darüber berichten, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.

Haben Sie auch einen Mahnbescheid, ein Klage oder eine außergerichtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf erhalten, lassen Sie sich von uns beraten.

Zu grundsätzlichen Fragen zum Filesharing lesen Sie bitte hier weiter: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Fazit:

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine hochspezialisierte Kanzlei auf dem Gebiet von urheberrechtlichen Abmahnungen. Bei diesen Abmahnungen handelt es sich um hochprofessionalisierte Massenabmahnungen. Diese sind nicht grundsätzlich unberechtigt, sodass es immer einer Überprüfung des Einzelfalls bedarf. Von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der Kanzlei ist jedoch abzuraten. Die Unwissenheit des Laien könnte hierbei ausgenutzt werden, denn es besteht kein Interesse der Gegenpartei, dem Abgemahnten behilflich zu sein. Der Abgemahnte sollte aus diesem Grund keine Alleingänge wagen und sich stets anwaltliche Unterstützung suchen.

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung in unzähligen Abmahnverfahren sowie Filesharing-Fällen. Wir beraten Sie in einem ersten kostenfreien Telefonat zu der Sachlage in Ihrem konkreten Einzelfall und bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • keine Unterlassungserklärung, wenn Sie sie nicht schulden,
  • keine Zahlung wenn Sie sie nicht schulden,
  • bundesweit tätig,
  • kein Termin vor Ort notwendig,
  • stets erreichbar,
  • schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail und Fax,
  • kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon,
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Ihre Kanzlei Brehm


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