Mahnung der Rechtsanwälte Fix & Mosebach wg ABO (Fake Profile) der Cyberservice B. V.

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Vorsicht vor Abofalle! Rechtsanwälte Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach verschicken Mahnungen für Cyberservice B. V. 

Die Cyberservice B. V. aus Amsterdam betreibt u. a. die Online-Portale seitensprungarea.com, memberarea.tv und affaire.com.

Zahlreiche Nutzer dieser Plattformen sind bereits unbewusst in einen kostenpflichtigen Abovertrag geraten und haben in der Folge Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwälte Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach erhalten. Uns liegen etliche Schreiben vor.

Wie gerät man in ein ungewolltes Abo?

Nutzer der oben genannten Dating-Plattformen haben sich zumeist auf den Plattformen zunächst kostenlos registriert. Doch sodann erfolgen Abbuchungen auf dem Konto der Betroffenen durch die Firma Cyberservice B.V. 

Dabei variieren die jeweiligen abgebuchten Beträge. Wenn diese Beträge zurückgebucht werden, erhält man Zahlungsaufforderungen, also Inkasso-Schreiben der Rechtsanwälte Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach, welche einen Vertragsschluss (Abovertrag) und entsprechenden Zahlungsverzug behaupten. Zusätzlich werden weitere Inkassogebühren verlangt.


Eine weitere Problematik stellt der Einsatz von Fake-Profilen (Moderatoren) dar. 

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html


Was sollten Betroffene tun?

Begleichen Sie dir Forderung keinesfalls vorschnell. Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abovertrags geworden und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit einzelner Angebote auf der Website nicht ausreichend ausgewiesen wurde.

Handeln Sie aber schnell, um weitere Kosten und ggf. ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden!

Sie sollten sich im Klaren sein, dass die Cyberservice B. V. weiterhin das Bestehen eines Abo-Vertrages behauptet und Ihnen für weitere Nutzungszeiträume neue Rechnungen stellen wird bzw. Abbuchungen vornehmen wird. Die Forderungshöhe steigt also weiter, wenn nicht effektiv gegen diese vermeintlichen Verträge vorgegangen wird!

Ihre Verteidigungschancen sind in den uns bekannten Fällen gut. Nutzen Sie also die Chance, sich von den Laufzeitverträge zu lösen und aus der Kostenfalle zu entkommen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Aboverträge verteidigen.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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