Mai 2025: Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier wegen Markenverstoß (Duftzwillinge) erhalten ? Das ist zu beachten !

  • 4 Minuten Lesezeit

Auch im Mai 2025 nehmen die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg erneut zahlreiche Abmahnungen im Auftrag der Louis Vuitton Malletier vor. Falls auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, möchten wir Ihnen mit diesem Artikel eine erste Orientierung bieten:


1. Was steckt hinter den Louis Vuitton-Abmahnungen im April 2025?


Aktuell (Mai 2025) versenden die CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton Malletier Abmahnungen an Händler. Der Vorwurf in diesen Abmahnungen ist immer der gleiche:
Der Abgemahnte soll die Markenrechte von Louis Vuitton Malletier an der renommierten Luxusmarke „Louis Vuitton“ bzw. „LV“ sowie auch weiteren Marken verletzt haben. 

In den mir bekannten Fällen aus den letzten Wochen und Monaten ging es überwiegend um den Vorwurf des Verkaufs von Plagiaten oder Produktfälschungen. In jüngster Zeit betrifft dies jedoch auch den Verkauf von selbst abgefüllten Parfums (meist in Größen wie Parfümproben) sowie Nachahmungen von Düften (sogenannte Dupes oder Duftzwillinge).


Erst heute (08. Mai 2025) wurde mir ein neues Abmahnschreiben von einem betroffenen Onlinehändler vorgelegt, datiert auf den 02.05.2025 mit einer Frist bis zum 09.05.2025


2. Welche Marken sind in den Louis Vuitton-Abmahnungen betroffen?


Bei den Abmahnungen wegen Parfümproben und Nachahmungen (auch als „Duftzwillinge“ bezeichnet) geht es nicht nur um die bekannte Marke „Louis Vuitton“. Die Louis Vuitton Malletier hält auch Markenrechte an folgenden Parfümmarken:


  • IMAGINATION
  • OMBRE NOMADE
  • AFTERNOON SWIM
  • L'IMMENSITÉ
  • CALIFORNIA DREAM
  • PACIFIC CHILL


Wichtig:


Die Abmahnungen von Louis Vuitton Malletier sind keine Abzocke und kein Fake. In allen Fällen, die wir in den letzten Jahren begleitet haben, war die Abmahnung in ihrer Substanz leider gerechtfertigt, da eine Markenverletzung vorlag. Es ging dabei primär um Schadensbegrenzung. Natürlich sollte jedoch immer zuerst geprüft werden, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer fast 17-jährigen Erfahrung im Bereich der Abwehr von Markenrechtsabmahnungen.


Mehr zu diesem Thema können Sie auch in unseren vorherigen Beiträgen auf Anwalt.de nachlesen:



3. Welche Forderungen stellen die CBH Rechtsanwälte in der Abmahnung?


Das Abmahnschreiben der CBH Rechtsanwälte beinhaltet typischerweise folgende Forderungen:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  2. Auskunftserteilung über Umfang und Dauer der Markenverwendung
  3. Schadensersatzansprüche
  4. Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die auf einem Streitwert von bis zu 500.000 € basieren. Dies kann zu Rechtsanwaltsgebühren von bis zu 4.620,70 € (zzgl. 19% MwSt.) führen.


Hinweis:


Die Höhe des Streitwerts hängt nicht von den tatsächlichen Umsätzen ab, die der abgemahnte Händler mit den markenverletzenden Produkten erzielt hat. Vielmehr wird der Wert der Marke berücksichtigt, und bei einer weltweit bekannten Marke wie „Louis Vuitton“ bzw. „LV“ ist dieser entsprechend hoch.


4. Wie sollte ich auf die Abmahnung der CBH Anwälte reagieren?


a. Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben


Geben Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung der CBH Rechtsanwälte ab. Diese ist in unserer Ansicht zu weit gefasst! In einer Unterlassungserklärung sollten keine Aussagen zu Auskunftsverpflichtungen, Anwaltskosten oder Schadensersatzansprüchen gemacht werden.


b. Fristen unbedingt einhalten


Bleiben Sie ruhig, aber achten Sie unbedingt auf die Frist, die im Abmahnschreiben gesetzt wurde. Verstreicht diese Frist ohne Reaktion, kann dies zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren führen. Da es sich um hohe Streitwerte handelt, könnten allein die Prozesskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) für eine Instanz bei ca. 20.000 € und mehr liegen. Ein ungenutzter Fristablauf ist daher unbedingt zu vermeiden.


c. Keine Zahlung ohne anwaltliche Prüfung


Zahlen Sie die geforderte Summe keinesfalls, ohne diese zuvor anwaltlich überprüfen zu lassen. Auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nur nach einer gründlichen Prüfung unterzeichnet werden. Wir raten dringend davon ab, direkt bei den CBH Rechtsanwälten anzurufen, um keine Informationen preiszugeben, die gegen Sie verwendet werden könnten. Beachten Sie: Der Auskunftsanspruch dient dazu, Schadensersatzforderungen gegen Sie vorzubereiten.


d. Prüfung der Abmahnung


Es sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Falls ja, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre individuelle Situation zu analysieren. Sollte auch Ihre Abmahnung von CBH wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung (Louis Vuitton bzw. LV) betroffen sein, bietet die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven eine juristische Erstberatung zu einem fairen Festpreis an und vertritt Sie bundesweit.


5. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung oder das Erstgespräch!


Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch oder die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla! Sie erreichen uns unter der Nummer (0471/483 99 88 – 0) oder können uns die CBH-Abmahnung vorab per E-Mail an info@drnewerla.de zusenden. So können wir uns optimal auf das Gespräch vorbereiten und Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung geben.

Wir vertreten Sie gerne bundesweit zum günstigen Festpreis!





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