Mann/Freund anzeigen und Anzeige zurücknehmen

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Viele Frauen in Deutschland sind Opfer einer Beziehungsstraftat. Zurecht zeigen viele ihren Partner nach der Begehung einer Straftat an. Einige Zeit später erhält der Mann oder Freund dann die Strafanzeige. Er bittet die Frau nicht selten um „Zurücknahme“. Auch nicht selten haben sich beide mittlerweile wieder lieb und oft fragt sich die Frau, wie sie die Strafanzeige rückgängig machen kann. Sind Kinder im Haushalt, so meldet sich auch das Jugendamt. Das Jugendamt fragt auch nicht, wer Schuld am Streit ist, sondern richtet den Blick (zurecht) ausschließlich darauf, ob es den Kindern in diesem Haushalt gut geht. Oft hängen auch nicht juristische Aspekte mit dran: Der Mann ist Alleinverdiener und die Frau „braucht ihn“. Die Frau hat viele Kinder und „braucht ihn“ bei der Hilfe mit den Kindern. Die Frau wird bedroht für den Fall, dass sie die Anzeige nicht zurücknimmt, und kann Haus und Hof nicht verlassen, weil ihre Kinder an Schule/Kita in der Ortschaft gebunden sind und/oder weil sie Angst hat und niemand ihr hilft. Notwendige Frauenhäuser und anderweitigen Unterschlupf hat sie nicht bekommen u.v.m. Es ist nicht meine Aufgabe als Anwältin, zu be- und verurteilen, dass eine Frau sich nicht erfolgreich und mit allen möglichen juristischen Mitteln zur Wehr setzen kann. Es ist aber meine Aufgabe, ihr Möglichkeiten aufzuzeigen, die Folgen der Strafanzeige zu mildern, soweit es möglich ist, wenn das ihrem Wunsch entspricht.

Was also tun, wenn eine Frau ein einmal eingeleitetes Strafverfahren unbedingt aus der Welt schaffen will- sei es, weil sie sich wieder lieb haben, weil sie Angst hat oder weil sie befürchtet, das Jugendamt würde ihr Probleme bereiten, denen sie sich nicht gewachsen fühlt.

Neben dem dringenden Rat, sich mit dem Anliegen an Psychologen, Frauenhäuser und Hilfeeinrichtungen für Frauen zu wenden, gilt juristisch für diesen Fall folgendes:

Ein eingeleitetes Strafverfahren kann nicht zurückgenommen werden. Die Akte wandert automatisch zur Staatsanwaltschaft und diese entscheidet über die Erhebung der Anklage vor dem zuständigen Gericht.

Ist ein Paar verlobt oder verheiratet, kann die Frau sich auf ihr sog. Zeugnisverweigerungsrecht berufen. In diesem Fall darf der Inhalt der Polizeiakte nicht mehr verwertet werden und im Gerichtsprozess auch nicht verlesen werden.

Kommt die Anzeigende aber nicht mit der Situation zurecht, sucht im Internet verzweifelt nach „anzeige gegen Ehemann zurücknehmen“ und stößt auf diesen Rechtstipp, so stehe ich als Ansprechpartnerin und Anwältin natürlich gerne als Expertin für diese Fragestellung zur Verfügung. Schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer und ich rufe Sie gerne an und belehre Sie über Ihre Möglichkeiten. Natürlich nenne ich Ihnen auf Wunsch auch gerne Frauenhäuser, wenn Sie in Not sind.


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