Markenrecht-Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrag der Montblanc-Simplo GmbH vom 20.08.2015

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Markenrecht-Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrag der Montblanc-Simplo GmbH vom 20.08.2015

Unserer Kanzlei wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Bird & Bird im Auftrag der Montblanc-Simplo GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Im Namen der Montblanc-Simplo GmbH wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, über die Internetauktionsplattform eBay nicht von der Montblanc-Simplo GmbH hergestellte Manschettenknöpfe angeboten zu haben.

Der Vorwurf lautet auf Verletzung der deutschen Wortmarke „MONTBLANC“ unter der Registernummer: 39621120 und Bildmarke unter der Registernummer: 39621167.

Die per Testkauf ermittelten Manschettenknöpfe sollen Fälschungen darstellen, welche nicht von der Montblanc-Simplo GmbH in den Verkehr gebracht wurden.

In der Abmahnung wird zunächst lediglich ein Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG geltend gemacht. Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung anbei.

Vorsicht!

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird erhalten haben, ignorieren Sie diese nicht! Unterzeichnen Sie aber auch nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist unter Umständen so formuliert, dass sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

In der Vergangenheit wurden in ähnlichen Abmahnungen auch weitere Ansprüche, wie Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche (Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht. Durch die Abgabe eines Schuldeingeständnisses würden Sie sich sämtliche Einwendungen gegen etwaige weitere Ansprüche dem Grunde nach abschneiden.

Unser Rat:

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird. Lassen Sie sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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