Medienrecht | Tele München Fernseh GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung

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I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, das Urheberrecht verletzt zu haben. Folgendes Werk wurde nach den uns vorliegenden Abmahnungen in mehreren Fällen abgemahnt: „Gods of Egypt“ (Film).

II. Ist ein unvollständiger Download eine Urheberrechtsverletzung?

Ein Werk, das unter den Schutzbereich des § 2 UrhG fällt, muss irgendwie wahrnehmbar sein.

Es gilt der Grundsatz, dass ein nutzloses Werk schutzlos ist. Eine Datei, die nicht geöffnet werden kann, kann in der Regel nicht akustisch oder bildlich wahrgenommen werden. Das Teilstück der Datei wäre nutzlos, es fehlt also der Schutz des § 2 UrhG. Anders verhält es sich bei Dateien, die bereits als Fragment abgespielt oder betrachtet werden können (in der Regel Ton- oder Bilddateien). Bei einem Download oder Upload ist es für eine Urheberrechtsverletzung in der Regel notwendig, dass sich in dem Teilstück die Individualität des vollständigen Werks wiederfindet, das Teilstück mithin für sich schutzwürdig ist.

Bei Musikdateien ist das Teilstück dann von dem Schutzbereich in der Regel umfasst, wenn die Melodie des Liedes noch erkennbar ist. Für Videodateien gilt dies grundsätzlich für jedes Standbild, das ein individuelles Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG darstellt. Wenn das Leistungsschutzrecht an einem Hörbuch betroffen ist, ist es nach der Rechtsprechung in der Regel schon ausreichend, wenn kleinste Datenschnipsel auf den PC gelangen, denn diese seien vom UrhG ebenso geschützt wie das Gesamtwerk (AG München vom 03.04.2012, Az. 161 C 19021/11).

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Beachten Sie hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr unter www.aid24.de/abmahnung.

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!

  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 10 Jahren vertrete
  • Von vielen Mandanten über Jahre hinweg positiv bewertet auf anwalt.de, google.de, provenexpert.com
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Abmahnschreiben finden
  • Vertiefte Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht.
  • Wir konnten u.a. aus Mandaten gegen folgende Gegenerkanzleien wertvolle Erfahrung sammeln:
    • IPPC law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    • Waldorf Frommer Rechtsanwälte
    • Kanzlei Sawari
    • CBH Rechtsanwälte
    • Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
    • Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
    • Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwalts mbB
    • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
    • Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
    • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    • DLA Piper UK LL
    • usw.

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