Mega 4 GbR: Kanzlei obsiegt in der Berufungsinstanz gegen Bonnfinanz AG

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Mega 4 GbR aktuell: Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann obsiegt in der Berufungsinstanz gegen Bonnfinanz AG aufgrund fehlerhaften Emissionsprospekts des geschlossenen Immobilienfonds MEGA 4 GbR!

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Grundurteil vom 25.07.2013 hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine anlegerunfreundliche Entscheidung des Landgerichts Heilbronn aufgehoben.

Der Sachverhalt der Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG im Rahmen einer Beratung eine Beteiligung an der Mega 4 GbR in Höhe von 70.000,00 DM empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1998 statt.

Der Kläger wollte eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge zeichnen. Bei der Beratung wurde der Kläger nicht ausreichend über die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken aufgeklärt. Tatsächlich hat sich die Entwicklung des geschlossenen Immobilienfonds Mega 4 GbR im späteren Verlauf als äußerst negativ gezeigt.

Die Bonnfinanz AG hingegen behauptet, sie habe den Kläger über alle Risiken aufgeklärt.

Das Landgericht Heilbronn ist davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Geldanlage zur Altersvorsorge empfohlen wurde und somit bereits eine Fehlberatung vorliegt. Allerdings hat das Landgericht die Ansprüche für verjährt gehalten.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn nun aufgehoben.

Das Gericht hält es für erwiesen, dass der Kläger die Anlage zur Altersvorsorge zeichnen wollte. Darüber hinaus ist das Gericht dem klägerischen Vortrag in mehreren Punkten gefolgt, dass der Emissionsprospekt der Mega 4 GbR falsche und irreführende Angaben enthält. Des Weiteren hat das Oberlandesgericht entschieden, dass eine Verjährung der Schadensersatzansprüche des Klägers gerade nicht eingetreten ist.

Das Oberlandesgericht hat somit in dem Grundurteil verkündet, dass die geltend gemachten Ansprüche des Klägers diesem dem Grunde nach zustehen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger, denen die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wie im vorliegenden Fall durch einen Finanzdienstleister wie der Bonnfinanz AG vermittelt wurde.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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