MEIN EXPERTENRAT ZUM THEMA "MOBBING AM ARBEITSPLATZ: IHRE RECHTE UND MÖGLICHKEITEN"
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Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
in meinem heutigen Beitrag möchte ich Ihnen wichtige Informationen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz bieten. Nach meiner Erfahrung ist Mobbing - ebenso wie Schikane, Bossing oder Bullying – in vielen Unternehmen leider ein ernstes Problem. Es betrifft nicht nur das Arbeitsklima, sondern auch die Gesundheit der Betroffenen und ihre berufliche Zukunft. Wenn Sie das Gefühl haben, am Arbeitsplatz systematisch ausgegrenzt oder gemobbt zu werden, sollten Sie Ihre Rechte kennen und rechtzeitig handeln.
1. Was ist Mobbing?
Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet umgangssprachlich das wiederholte und systematische Schikanieren, Ausgrenzen oder Beleidigen einer Person durch Vorgesetzte (Bossing) oder Kollegen. Laut Bundesarbeitsgericht ist Merkmal des Mobbings, dass es systematisch stattfindet und sich aus vielen einzelnen Handlungen zusammensetzt.
2. Ihre Rechte bei Mobbing
Wenn Sie Mobbing oder Bullying ausgesetzt sind, gibt es einiges zu beachten. Vor allem sollten Sie die rechtlichen Hürden kennen, wenn Sie Ansprüche wegen Mobbings oder Bossings tatsächlich gerichtlich durchzusetzen möchten.
Gerichte verlangen regelmäßig, dass Konfliktsituationen und Meinungsverschiedenheiten über das „im Arbeitsleben übliche Maß“ hinausgehen. Wenn das Mobbing dieses Maß nicht über einen längeren Zeitraum überschreite, bestünden keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber oder Kollegen.
Diese Hürde kann vor Gericht in aller Regel nur mit einem sogenannten Mobbingtagebuch genommen werden, in dem jede Verletzungshandlung beschrieben wird und mit Namen der entsprechenden Person sowie genauem Zeitpunkt eingetragen ist.
Anders kann der Fall liegen bei Mobbing oder Bullying in Form von Diskriminierung durch den Arbeitgeber. Bei Mobbing / Bossing z. B. wegen der Ethnie, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung können Entschädigungsansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Betracht kommen. In solchen Fällen von Mobbing müssen Sie lediglich Indizien beweisen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass seinerseits kein Verstoß vorliegt.
3. Mobbing: Ihre Möglichkeiten
Verfolgen Sie ihre Rechte vor Gericht, können Mobbing oder Bossing vor allem zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Entschädigung bzw. Unterlassung führen.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wird das Gericht eine Abwägung verschiedener Gesichtspunkte des Mobbings vornehmen, z. B. Bedeutung des Eingriffs, Anlass des Handelns usw.
In einigen Fällen kann es ratsam sein, den Arbeitgeber oder Betriebsrat bzw. Personalrat über das Mobbing zu informieren und Lösungsmöglichkeiten mit ihm zu suchen. In Bezug auf den Arbeitgeber ist diesbezüglich die sogenannte Fürsorgepflicht zu beachten. Diese bezieht sich auf Mobbing durch Vorgesetzte der betroffenen Person. Der Arbeitgeber kann hier gehalten sein, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und diese Personen zur Unterlassung des Mobbings anzuweisen.
Oft führt Mobbing dazu, dass Betroffene selbst über eine Kündigung nachdenken. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Wenn Sie von sich aus kündigen, kann dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Besser kann bei anhaltendem Bullying die Aushandlung eines Aufhebungsvertrags mit dem Arbeitgeber sein. Hierfür sollten Sie sich jedoch von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.
In einigen sehr schwerwiegenden Fällen können Sie prüfen, ob eine eigene fristlose Kündigung Ihrerseits wegen des Mobbings oder Bullyings gerechtfertigt ist. Sie können ggf. einen Anspruch auf Ersatz der Schäden haben, die Ihnen durch Ihre fristlose Kündigung entstanden sind, wenn diese vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Da eine Eigenkündigung jedoch in aller Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt, sollten Sie sich vor einem solchen Schritt zunächst ausführlich rechtlich beraten lassen.
Wenn arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers, wie Kündigung oder Abmahnung Teil des Mobbings oder Bossings sind, können Sie gegen diese Maßnahmen natürlich ebenfalls vorgehen. Bei der Kündigung ist die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens zwingend einzuhalten (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).
4. Fazit
Wenn Sie am Arbeitsplatz gemobbt oder schikaniert werden, ist es wichtig, nicht überstürzt vorzugehen. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Optionen zu prüfen und sich gegen die ungerechte Behandlung zu wehren. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihnen bei der Lösung Ihrer Situation zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruven Kueß
Rechtsanwalt
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