„Mensch ärgere Dich nicht“ – Abmahnung von Sonnenberg Fortmann

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Seit einiger Zeit erreichen uns Abmahnungen der Kanzlei Sonnenberg Fortmann (24IP Law Group). Aktuell wurden wir erneut in Bezug auf eine Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann im Zusammenhang mit der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ beauftragt. Wir haben bereits im Jahre 2013 über diese Abmahnung, welche im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH ausgesprochen wird, berichtet:

Auch im aktuellen Fall behaupten die Rechtsanwälte der Kanzlei Sonnenberg Fortmann, dass die Rechte der Schmidt Spiele GmbH in Bezug auf die Wortmarke „Mensch ärgere Dich nicht“ durch die Nutzung des Kennzeichens „Mensch ärgere Dich nicht“ verletzte worden seien. Die Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann weisen darauf hin, dass die Schmidt Spiele GmbH Inhaberin der Marken „Mensch ärgere Dich nicht“ sei. Ausweislich des Markenregisters genießt die Marke seit 1922 Schutz im Bereich der Gesellschaftsspiele und Spielwaren (Klasse 28). Daneben ist die Schmidt Spiele GmbH Inhaberin einer deutlich jüngeren Unionsmarke „Mensch ärgere Dich nicht“ welche für Waren- und Dienstleistungen aus den Klassen 9, 16, 25, 28, 41 Schutz genießt.

Gegenstand der Abmahnung ist der angebliche Vertrieb von Waren unter Verwendung des Zeichens „Mensch ärgere Dich nicht“.

Die Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann (24IP Law Group) fordern die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz. Des Weiteren wird der Abmahnung ein Gegenstandswert von 100.000 € zu Grunde gelegt.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenverletzung

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung

Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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