Mercedes-Abgasskandal: Daimler muss Kaufpreis zurückzahlen!
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Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG am 08.09.2019 (Az.: 29 O 142/19) wegen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung und damit einhergehenden vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung. Daneben müssen auch Zinsen und Verfahrenskosten von Daimler getragen werden.
Das von Decker & Böse erstrittene Urteil ist ein Sensationserfolg im Mercedes Dieselskandal, weil das Urteil aus Stuttgart klarstellt, dass Daimler vorsätzlich manipuliert hat. Betroffen von Rückrufaktionen im Mercedes-Abgasskandal sind nach aktuellem Stand vor allem Fahrzeuge mit den Motorentypen OM622, OM626, OM642 und OM651. Solche Fahrzeuge hat Daimler millionenfach produziert und verkauft.
Im vorliegenden Fall klagte der Käufer eines Mercedes GLK CDI (Motor OM 651) und erhielt durch die Kanzlei Decker & Böse 30.754,82 EUR nebst Zinsen und Anwaltskosten von Daimler. Daimler konnte nicht widerlegen, dass führende Entwickler unwissentlich eine nicht EU-konforme Abschalteinrichtung in ein Fahrzeug einbauten, durch die der Abgasausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Das überrascht wenig. Es ist nicht glaubhaft, dass millionenfach ohne Wissen der Daimler AG Manipulationseinrichtungen in Fahrzeuge verbaut werden, die außer der Manipulation von Abgasmesswerten keine andere Funktion erfüllen. Besonders nicht den von Daimler behaupteten Motorschutz.
Decker & Böse führt im Abgasskandal über 10.000 Verfahren erfolgreich und zählt damit zu den bundesweit führenden Anwaltskanzleien. Die Anwaltskanzlei unterstützt im Dieselskandal Betrogene bei der Rückabwicklung ihrer Kaufverträge und dem Erhalt von Schadensersatz sowie beim Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen. Dabei können sich Kredit- und Leasingnehmer ebenfalls mit Gewinn lukrativ von ihren Fahrzeugen trennen.
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