Merry Christmas: Babymord-Prozess ein Jahr nach der Tat erstinstanzlich abgeschlossen
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Sachverhalt
Es war ein grausamer Fall! Am ersten Weihnachtstag 2020 wurde in Regensburg ein neugeborenes, totes Baby in einem Mülleimer entdeckt. Bereits früh musste sich die 24-jährige Mutter erklären. Die Staatsanwaltschaft ging von Mord aus niederen Beweggründen aus. Schließlich ergab die Obduktion, dass das Baby nach der Geburt lebensfähig war und keines natürlichen Todes starb. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Mutter den Säugling erwürgte. Anschließend habe sie das bewusstlose bzw. totgeglaubte Kind in einen Müllbeutel gepackt und es in die Mülltonne gelegt. Todesursächlich sei Erstickung oder Unterkühlung oder die Kombination aus beidem gewesen, stellte die Gerichtsmedizin fest. Die Mutter wiederum soll in ein Krankenhaus gegangen sein und den Ärzten gesagt haben, dass kurz zuvor eine Totgeburt eingetreten sei. Noch im Krankenhaus wurde sie festgenommen.
weitere Aufklärung im Prozess
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Frau aus krasser Eigensucht gehandelt habe, um nicht als Lügnerin wegen verheimlichter Schwangerschaft dazustehen. Außerdem habe sie eine stabile neue Wohnsituation gefunden und diese nicht gefährden wollen. Das Baby sei insofern ein Störfaktor gewesen. Der Spiegel berichtete ausführlich über das Verfahren (hier, hier, hier und hier). Während des Gerichtsverfahrens ließ man den Mordvorwurf fallen. An einer vorsätzlichen Tötung hielt man jedoch nach wie vor fest. Ein minderschwerer Fall wurde verneint. Die Verteidiger plädierten auf fahrlässige Tötung. Angaben über das Geschehen machte die Angeklagte im Prozess und auch davor nicht. Ihre Aussage ging einzig dahingehend, dass sie das Kind für tot gehalten habe. Das Kind bekam sie im Badezimmer ihrer Wohnung. Laut Gerichtsmediziner hat es für 30-60 Minuten gelebt. Ein psychiatrisch eingeholtes Sachverständigengutachten attestiert der Mutter volle Schuldfähigkeit trotz Belastungssituation und leicht unterdurchschnittlicher Intelligenz. Ein älteres Kind der Frau lebe bei einer Pflegefamilie.
Urteil (nur) wegen fahrlässiger Tötung
Letztlich wird der Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo) in diesem Verfahren besonders deutlich, blieben doch viele Fragen ungeklärt; beispielsweise, wie genau das Kind starb. Bei der vorliegenden Situation müsste der Frau nachgewiesen werden, dass sie gewusst hatte, dass das Kind noch lebte. Hieran bestehende Zweifel ließen sich nicht mit Sicherheit ausräumen. Insofern kam eine vorsätzliche Tat nicht in Betracht. Verurteilt wurde die Mutter zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
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