Mit anwaltlicher Hilfe möglichst hohen Pflegegrad erreichen.
- 2 Minuten Lesezeit
Neue Tipps zur gesetzlichen Pflegeversicherung:
Kein Pflegegrad erreicht, oder mit dem erreichten Pflegegrad nicht zufrieden ?
Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade. Früher wurden nur körperliche Defizite berücksichtigt, dies war zum Beispiel für Demenzkranke nicht angemessen. Mit der Umstellung auf nun 5 Pflegegrade wurde mit der neuen Definition von Pflegebedürftigkeit der Grad der Selbstständigkeit, also das Ausmaß, in dem sich die pflegebedürftige Person noch selbst ohne fremde Hilfe versorgen kann, besser eingeschätzt. Erstmals werden nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive (geistige) Beeinträchtigungen berücksichtigt. Es gibt einen ausführlichen Fragebogen, welcher in Module gegliedert ist. Auf was es ankommt, erklären wir Ihnen gerne. Der medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkasse (MdK) erstellt ein Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse.
Hier noch ein Tipps für alle pflegende Angehörige:
Verhinderungspflege:
Wenn Angehörige dringend Urlaub brauchen oder durch Krankheit die Pflege im hauswirtschaftlichen Bereich vorübergehend nicht übernehmen können, haben Sie bzw. der Betroffene Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Auszeit kann bis zu 6 Wochen genommen werden.
Geld für Pflegehilfsmittel:
Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung.
Neue Zuschüsse für Umbauten:
Bis zu 4.000 Euro können pro Maßnahme beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder verbesserter Einstieg zur Dusche.
Ausweitung der Kurzzeitpflege:
Bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege sind im Jahr möglich.
Unterstützung im Alltag:
Ab dem 1.1.2017 können alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden.
Freistellung vom Beruf:
Wer pflegt und berufstätig ist, kann bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld) und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren (Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz).
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung auch bundesweit.
Als Vorbereitung zum Besuch in der Kanzlei empfehle ich Ihnen, die Internetseite
https://www.pflegegrad-berechnen.de/ aufzusuchen, anhand ihrer Eingaben den Pflegegrad aus ihrer Sicht auszurechnen und die ausgedruckten Dokumente zum persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei mitzubringen.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446 (Vereinbaren Sie einen Telefontermin)
E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de
http://www.rechtsanwalt-eschle.de (ausführliche Homepage)
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