Miterbe handelt eigenmächtig – Was tun, wenn ein Erbe Verträge kündigt, Unterlagen einbehält und Schlösser austauscht?

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Ein Mandant wandte sich verzweifelt an mich, weil ein Miterbe – sein Bruder – nach dem Tod der Eltern angefangen hatte, eigenmächtig zu handeln. Ohne Absprache mit den anderen Erben hatte er die Schlösser der geerbten Wohnung ausgetauscht, Verträge gekündigt und sich wichtige Nachlassunterlagen unter den Nagel gerissen. Für meinen Mandanten bedeutete dies nicht nur, dass er keinen Zugang mehr zur Wohnung hatte, sondern auch, dass er nicht wusste, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehörten und wie er seine Rechte geltend machen sollte.


Was tun, wenn ein Miterbe sich nicht an die Regeln hält und versucht, den Nachlass an sich zu reißen? Als Anwältin für Erbrecht unterstütze ich Mandanten in solchen Fällen, um ihre Rechte zu sichern und den Nachlass fair aufzuteilen.


1. Erbengemeinschaft: Was darf ein Miterbe – und was nicht?


In einer Erbengemeinschaft gehören alle Erben gemeinsam zum Nachlass. Das bedeutet, dass keiner der Erben eigenmächtig handeln darf. Wichtige Entscheidungen, wie die Verwaltung des Vermögens oder die Kündigung von Verträgen, müssen gemeinsam getroffen werden.


In unserem Fall hatte der Bruder des Mandanten eigenmächtig gehandelt, was eine klare Verletzung seiner Pflichten als Miterbe darstellte. Er hatte keinen rechtlichen Anspruch darauf, die Schlösser auszutauschen oder Verträge zu kündigen, ohne die Zustimmung der anderen Erben einzuholen.


2. Zugang zur Wohnung und Herausgabe von Unterlagen: Ihre Rechte als Miterbe


Mein Mandant war von der geerbten Wohnung ausgesperrt, weil sein Bruder die Schlösser ohne Absprache ausgetauscht hatte. Als Miterbe hat man jedoch das Recht, Zugang zu allen Vermögenswerten des Nachlasses zu haben, einschließlich Immobilien. Der Bruder hatte kein Recht, meinem Mandanten den Zutritt zu verweigern.


In einem solchen Fall können Miterben gerichtlich den Zugang zur Wohnung durchsetzen lassen. Ebenso verhält es sich mit Nachlassunterlagen: Miterben haben ein Recht darauf, Einsicht in alle wichtigen Dokumente zu erhalten, um den Nachlass korrekt abwickeln zu können. Wenn sich ein Miterbe weigert, die Unterlagen herauszugeben, kann dies ebenfalls gerichtlich erzwungen werden.


3. Eigenmächtige Kündigung von Verträgen: Rechtliche Schritte einleiten


Ohne Absprache hatte der Bruder meines Mandanten Verträge gekündigt, die zum Nachlass gehörten, darunter Strom- und Mietverträge. Solche Entscheidungen dürfen jedoch nur gemeinsam getroffen werden, es sei denn, der Erblasser hat explizit festgelegt, dass einer der Miterben als Testamentsvollstrecker fungiert und diese Befugnisse hat.


In diesem Fall haben wir rechtliche Schritte eingeleitet, um die ungültigen Kündigungen rückgängig zu machen. Eine Kündigung, die ohne die Zustimmung aller Erben erfolgt, ist in der Regel unwirksam. Mein Mandant hatte das Recht, eine gemeinsame Entscheidung über die Verwaltung des Nachlasses zu treffen.


4. Schadensersatzansprüche: Miterben zur Verantwortung ziehen


Eigenmächtiges Handeln kann nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch zu finanziellen Verlusten für die Erbengemeinschaft. In diesem Fall konnte ich für meinen Mandanten prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Bruder bestehen, da durch die eigenmächtigen Handlungen finanzielle Nachteile entstanden waren. Wenn ein Miterbe den Nachlass schädigt, kann er unter Umständen dazu verpflichtet werden, den Schaden zu ersetzen.


5. Umgang mit schwierigen Miterben: Mediation oder gerichtliche Klärung


Erbstreitigkeiten sind oft emotional und belastend. In diesem Fall versuchte ich zunächst, durch eine Mediation eine Einigung zwischen den beiden Brüdern zu finden. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, bleibt jedoch der Weg vor Gericht, um die Rechte aller Miterben zu sichern.


Fazit: Eigenmächtige Miterben stoppen – ich helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen


Wenn ein Miterbe eigenmächtig handelt, ist schnelles Handeln gefragt. Mein Mandant konnte durch konsequente rechtliche Schritte seine Rechte durchsetzen und den unrechtmäßigen Zugriff seines Bruders auf den Nachlass stoppen. Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind und ein Miterbe eigenmächtig handelt, stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und eine faire Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen.


Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen – gemeinsam finden wir eine Lösung, um Ihre Rechte in der Erbengemeinschaft zu sichern.



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