Mobiler Blitzer: BAB 111, km 9,5 in Fahrtrichtung Berlin- Rat vom Fachanwalt!

  • 4 Minuten Lesezeit

Der mobile Blitzer wird auf der B 111, dem Autobahnstück zwischen Kreuz Oranienburg und Dreick Charlottenburg, ca. 200 m vor dem Ortseingangsschild von Berlin aufgestellt. Seit dem Kreuz Oranienburg ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt, etwa 800 m vor dem Blitzer wird sie auf 120 km /h festgelegt und noch einmal 200 m weiter auf 100 km/h, welches einmal wiederholt wird. Ca. 150 bis 200 m vor dem Blitzer wird die Geschwindigkeit nochmals auf 80 km/h beschränkt. Nach der Messstelle wird sie sogar auf 60 km/h gesenkt. Wenn Sie hier geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee  erhalten haben, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. An dieser viel genutzten Messstelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes Poliscan Speed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen und damit das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Dieses ist seit langem eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Die Urteile des AG Aachen, des AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahre 2016 führten zwangen zwar den Hersteller sein Gerät mit einer Software auszustatten. Diese hilft aber lediglich das  Messergebnis besser zu überprüfen, die Fehlerquellen selbst bestehen immer noch. Mittels Laserstrahlen wird die Zeit ermittelt, die ein Fahrzeug für eine zuvor im Gerät eingegebene Strecke benötigt. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es aber möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Bei ca. 50 % der Messungen stimmt die angezeigte Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen überein. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung vorliegen. Nachdrücklich verweist der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung darauf, dass eine exakte Bedienung nur gegeben sein kann, wenn das Messpersonal vorab bei ihm geschult wird. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau des Gerätes und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Unkundige Beamten begehen hier oft Fehler, die zur Ungenauigkeit der Messung führen.  Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. Es wurden auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die vom Gesetz geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war. Schon dieser kurze und bei weitem nicht vollständige Abriss zeigt, welche Vielzahl von Fehlern bei Ihrer Messung auftreten können. 

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Der Gutachter analysiert Ihre Messprotokolle und Rohmessdate, listet die darin gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung  nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema