Mobiler Blitzer: Neuenstein, A 7, km 356,150, Kassel- Fulda- Rat vom Fachanwalt!

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An dieser Messstelle wird ein mobiler Blitzer vom Typ ESO ES 8.0 eingesetzt. Wenn Sie von der Zentralen Bußgeldstelle Kassel einen Anhörungsbogen erhalten haben, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Dieser kennt die Schwächen des Messgerätes und wird Ihnen daher ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Es handelt sich um einen Einseitensensor (ESO), welcher die Helligkeitsunterschiede vorbeifahrender Fahrzeug registriert. Der Messbalken ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Diese sind parallel ausgerichtet. Die beiden weiteren sind schräg gestellt und ermöglichen eine Abstandsmessung, durch die der Abstand des Sensorkopfes (Messbalken) zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Das vorbeifahrende Fahrzeug verursacht Helligkeitsunterschiede, diese werden registriert und damit die Zeit bestimmt, die es für die vorher eingegebene Messstrecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Diese Funktionsweise führt aber auch dazu, dass schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe, wie etwa Autoschatten, das Messergebnis zu Ihren Lasten beeinflussen können. Auch beim Aufbau des Gerätes passieren oft mangels Sorgfalt der Beamten gravierende Fehler.  Ist der Sensorkopf nicht genau parallel auf die Fahrbahn ausgerichtet, kann die Messung nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ergeben. Zu achten ist auch auf die Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Messbalken mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage. Eine Schrägstellung verzerrt die Messung ebenfalls.  Ein zu tief eingestellter Sensorkopf kann auch falsche  Messergebnisse liefern. In technischer Hinsicht ist derzeit vor allem die sog. „Reifenprofilmessung“ zu bemängeln. Es hat sich herausgestellt, dass es dem Messgerät schon ausreicht, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. Verdachtsmomente für eine solche Messung liegen vor allem dann vor, wenn sich das Fahrzeug nicht wie gefordert mit seiner Front an der Fotolinie befindet, sondern mit den Radaufstandspunkten. Es sind auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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