MPC MS Santa-R Schiffe – Rückforderung von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter
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Durch die Insolvenz des MPC-Fonds MS Santa-R Schiffe haben die Anleger ihr investiertes Kapital verloren. Jetzt wurden sie durch den Insolvenzverwalter angeschrieben und zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Für die Anleger stellt sich die Frage, ob die Ansprüche des Insolvenzverwalters wirklich berechtigt sind und ob sie schlechtem Geld gutes hinterherwerfen müssen.
Ist die Forderung des Insolvenzverwalters berechtigt?
Diese Frage lässt sich, zumal für Nichtjuristen, nicht leicht beantworten. Die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs bedürfen einer eingehenden Prüfung. Die rechtlichen Voraussetzungen sind kompliziert. In einigen Fällen hat sich herausgestellt, dass die Ansprüche des Insolvenzverwalters nicht oder nur zum Teil berechtigt waren. Viele Anleger mussten infolgedessen nur einen Teil der Ausschüttungen zurückzahlen.
Fondsgesellschaft hat keine Darlehensverbindlichkeiten
Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Auch bei dem MPC MS Santa-R Schiffe gibt es erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Forderung.“ Auffällig ist, dass der Insolvenzverwalter keine ausreichenden Angaben zu den Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, deren Höhe und Herkunft macht. Fachanwalt Nittel: „Ob er überhaupt berechtigt ist, die Ausschüttungen in voller Höhe zurückzufordern, ist aus meiner Sicht derzeit völlig offen.“ Denn die Fondsgesellschaft selbst hat keine Darlehen aufgenommen, sodass es keine Darlehensverbindlichkeiten sind, die aus einer durch Ausschüttungen wieder aufgelebten Haftung der Kommanditisten zurückzuführen sind. Andere Verbindlichkeiten sind aber bislang nicht zu erkennen.
Kostenlose Erstberatung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten, wie Sie angesichts der Forderung des Insolvenzverwalters am besten vorgehen. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informiere ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Telefonisch und per E-Mail stehe ich Ihnen zur Verfügung.
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