MPU („Idiotentest“) für Fahrradfahrer? – VG Augsburg, Urt. vom 09.09.2019

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Kann ein Fahrradfahrer von der Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet werden, eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen? Das Verwaltungsgericht Augsburg hat sich am 09.09.2019 (Urt. v. 09.09.2019, Az. 17 K 18.1240) mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Macht sich ein Radfahrer überhaupt wegen Trunkenheit strafbar?

Ein Radfahrer kann auch wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar sein, da man auch mit erlaubnisfreien Fahrzeugen nicht betrunken fahren darf, wenn man nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Welche Maßnahmen können die Fahrerlaubnisbehörden treffen?

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund des Vorfalls Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung des Betroffenen kommen, kann ihm oder ihr aufgeben werden, sich einer MPU zu unterziehen. Die Untersuchung wird in einem Gutachten ausgewertet. Die Behörde kann beispielsweise mittels Fahrverbot das Führen von Fahrzeugen untersagen.

Gemäß § 13 Abs. S. 1 Nr. 2 Buchst. c FeV eine MPU ist durch den Betroffenen beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde.

Kann ein Fahrradfahrer zu einer MPU verpflichtet werden, wenn er keinen Führerschein besitzt?

Das Verwaltungsgericht Augsburg ist der Meinung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. August 2012 Az. 10 A 19284/12) gefolgt. Demnach ist eine MPU auch nach einer Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad möglich und eine Weigerung kann ein Grund für ein Verbot gemäß § 3 Abs. 1 FeV sein.

Wie kann man hiergegen argumentieren?

Die MPU ist eine besondere intensive Maßnahme, bei der durch die Erhebung höchstpersönlicher Daten in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingegriffen wird. Eingriffe sind daher sehr genau zu prüfen, da die Vorschrift auf Kraftfahrzeuge und die damit verbundenen Gefahren ausgelegt ist.

Ein Fahrrad ist weit weniger gefährlich. § 11 Abs. 8 FeV, wonach die Behörde auf die Nichteignung des Betroffenen schließen darf, wenn er die MPU verweigert, kann nicht direkt, sondern nur analog angewendet werden.

Werden Fahrradfahrer schlechter als Autofahrer gestellt?

Autofahrer, denen die Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheitsfahrt entzogen, wird grundsätzlich nur das Führen von Kraftfahrzeugen – nicht aber von Fahrrädern - untersagt. Ein Fahrradfahrer wird somit unbegründet schlechter gestellt, da ihm auch das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt wird.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm das Zertifikat Q für besondere Bemühungen in der Fortbildung verliehen.


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