MS „Santa Giuliana“ Offen Reederei GmbH & Co. verklagt ihre Gesellschafter

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MS „Santa Giuliana“ Offen Reederei GmbH & Co. fordert Ausschüttungen zurück

Die Kommanditgesellschaft MS „Santa Giuliana“ aus dem Hause MPC (MPC Münchmeyer Petersen Capital AG) geht offenbar in die Offensive und verklagt nun aktiv ihre Gesellschafter auf Rückzahlung von Ausschüttungen. Die Gesellschaft fordert 33 % der seit dem Jahr 1997 gezahlten Ausschüttungen zurück.

Hintergrund zum Schiffsfonds MS Santa Giuliana:

Der im Jahr 1996 aufgelegte Schiffsfonds investierte in das Containerschiff Santa Giuliana knapp 74 Mio. DM und nahm dafür ein Schiffshypothekendarlehen von knapp 46 Mio. DM auf. Diese hohe Darlehenslast und die verschiedenen Marktkrisen, die der Fonds bisher durchlaufen hat, werden nun zum Bumerang.

Ist die Forderung berechtigt?

Nach unserem Dafürhalten bestehen aufgrund der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.03.2015, Az. II ZR 73/11 (bestätigt durch den Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 01.07.2014, Az. II ZR 72/12), hinreichende Aussichten, sich erfolgreich gegen die Forderung des Fonds bzw. dessen Klage zu wehren. Allerdings gilt es zu beachten, dass der in diesem Fall zu beurteilende Gesellschaftsvertrag nicht exakt demjenigen der BGH-Entscheidung entspricht. Die Unterschiede liegen im Detail der Formulierung, dass Liquiditätsausschüttungen Darlehen an die Gesellschafter darstellen. Trotz dieser Formulierung halten wir die Regelungen im Gesellschaftsvertrag in ihrer Gesamtheit nicht für ausreichend und sehen Einreden gegen den nun eingeklagten Rückforderungsanspruch.

Empfehlung

Justus Rechtsanwälte rät allen Betroffenen, frühzeitig einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen. Sollten Sie zwischenzeitlich eine Klage zugestellt bekommen haben, beachten Sie unbedingt die Notfrist von zwei Wochen seit Zustellung der Klageschrift.

Gern helfen wir Ihnen weiter!

Lesen Sie mehr zu Schiffsfonds auf unserer Homepage.


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