Mündliche Verträge: Gültig oder nicht? Wann eine schriftliche Vereinbarung unerlässlich ist
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Viele Menschen sind unsicher, ob ein Vertrag überhaupt wirksam ist, wenn er nur mündlich geschlossen wurde. In Deutschland gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit – das bedeutet, dass ein Vertrag nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss, um gültig zu sein. Doch Vorsicht: Es gibt erhebliche Risiken und einige wichtige Ausnahmen, bei denen eine bestimmte Form erforderlich ist.
1. Sind mündliche Verträge grundsätzlich wirksam?
Ja, mündliche Verträge sind in vielen Fällen rechtlich bindend. Ein Vertrag kommt bereits zustande, wenn zwei Parteien sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einigen. Dies kann mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten geschehen.
Beispiele für mündliche Verträge im Alltag:
- Ein Handwerker bietet an, dein Bad zu renovieren, und du sagst zu.
- Du bestellst in einem Restaurant ein Gericht – das ist ein Kaufvertrag.
- Du verleihst einem Freund 100 Euro mit der Absprache, dass er sie in einer Woche zurückzahlt.
All diese Vereinbarungen sind grundsätzlich rechtlich bindend. Das Problem bei mündlichen Verträgen ist jedoch die Beweisbarkeit. Gibt es später Streit darüber, was genau vereinbart wurde, steht oft Aussage gegen Aussage.
2. Wann ist eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben?
In einigen Fällen verlangt das Gesetz ausdrücklich eine bestimmte Form, um einen Vertrag gültig abzuschließen.
Wichtige Beispiele für Verträge mit Schriftformerfordernis:Immobilienkaufverträge: Ein Grundstück oder eine Immobilie kann nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag rechtswirksam übertragen werden (§ 311b BGB).
✅ Eheverträge: Vereinbarungen über den Güterstand oder Unterhaltsregelungen müssen notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB).
✅ Bürgschaften: Eine Privatperson kann nur dann wirksam eine Bürgschaft übernehmen, wenn sie dies schriftlich tut (§ 766 BGB). Eine Ausnahme besteht für Kaufleute.
✅ Testamente: Ein eigenhändiges Testament ist nur gültig, wenn es handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde (§ 2247 BGB).
✅ Arbeitsverträge: Diese können zwar grundsätzlich mündlich geschlossen werden, aber nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich festhalten (§ 2 NachwG).
3. Warum ist eine schriftliche Vereinbarung oft ratsam?
Selbst wenn keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, kann es dringend ratsam sein, einen Vertrag schriftlich festzuhalten. Denn im Streitfall muss bewiesen werden, was tatsächlich vereinbart wurde.
Vorteile eines schriftlichen Vertrags:Rechtssicherheit: Eine schriftliche Vereinbarung dokumentiert klar, was vereinbart wurde.
✔ Beweissicherung: Vor Gericht hat ein schriftlicher Vertrag eine deutlich höhere Beweiskraft als eine mündliche Absprache.
✔ Vermeidung von Missverständnissen: Oft erinnern sich die Vertragsparteien unterschiedlich an die Vereinbarung. Eine schriftliche Fixierung sorgt für Klarheit.
4. Was tun, wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht und Streit entsteht?
Wenn es zum Streit über einen mündlichen Vertrag kommt, kann die Durchsetzung der eigenen Rechte schwierig sein. In solchen Fällen können folgende Beweise helfen:
- Zeugen: War eine dritte Person beim Vertragsschluss anwesend, kann sie die Vereinbarung bestätigen.
- E-Mails oder Nachrichten: Falls es eine vorherige oder nachträgliche Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp gab, kann dies als Beweis dienen.
- Rechnungen oder Kontoauszüge: Wenn eine Zahlung erfolgt ist, kann dies ein Indiz für einen bestehenden Vertrag sein.
- Schriftliche Bestätigungen: Wenn nach einer mündlichen Vereinbarung eine Partei eine Bestätigung per E-Mail oder Brief sendet und die andere Partei nicht widerspricht, kann dies als Vertragsbestätigung gewertet werden.
5. Fazit: Mündliche Verträge sind riskant – schriftliche Absicherung ist oft besser
Auch wenn mündliche Verträge oft gültig sind, bergen sie erhebliche Risiken. Sobald es um größere Summen oder langfristige Verpflichtungen geht, sollte immer eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Das schützt beide Parteien vor Missverständnissen und erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen im Streitfall.
Hast du Fragen zu einem bestehenden Vertrag oder brauchst du rechtliche Beratung? Kontaktiere mich gerne für eine individuelle Einschätzung.
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