Multi-Invest Goldsparplan

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH fordert von vielen Anlegern die Zahlung aufgrund einer geschlossenen Vermittlungsvereinbarung. Einige Anleger erhalten auch Mahnbescheide eines Multi-Invest Unternehmens.

Multi-Invest Goldsparplan und Vermittlungsvereinbarung

Verbraucherschützer und Anwälte betrachten die angebotenen Gold- und Edelmetallsparpläne skeptisch. Insbesondere mindern die einmalige Einrichtungsgebühr und jährliche Gebühren für das Depot mögliche Gewinne. Auch der Aufschlag auf den Kaufpreis der Edelmetalle reduziert am Ende die Marge. Die Tatsache, dass Anlagen in Gold, Silber und anderen Edelmetallen für Investoren riskante Geschäfte sind, wird in der Branche nicht in allen Beratungsgesprächen deutlich genug hervorgehoben.

Anleger haben insbesondere in folgende Produkte der Gesellschaft investiert.

  • Gold-Sparbuch, Gold-Sparplan (mit Empfehlung des „Deutschen Instituts für Edelmetallkunde“)
  • Golddepots (SutorGoldDepot)
  • Silbersparplan
  • Goldsparplan

Die monatliche Sparrate kommt nicht nur der eigenen Vermögensbildung der Anleger zugute, sondern fließt zu einem wohl relativ hohen Teil an die Vermittlungsgesellschaft.

Die monatliche Einzugsermächtigung liegt meist zwischen Euro 50,00 und Euro 200,00. Der Anleger soll dann monatlich Gold, Silber oder andere Edelmetalle erwerben. Bei langen Laufzeiten hat diese zur Konsequenz, dass Multi-Invest nicht unerhebliche Provision erhält. Die beträgt teilweise über Euro 2.500,00.

Anleger werden zum Teil auch dann zur Zahlung der Gebühren aufgefordert, wenn Sie sich entscheiden, den Sparplan nicht mehr zu nutzen bzw. bereits gekündigt haben. Die Abzahlung der ausgewiesenen Abschlusskosten laut Vermittlungsvereinbarung sei dann gemäß der Argumentation des Unternehmens sofort fällig.

Möglichkeiten für Anleger

Anleger, die Verträge mit der Multi-Invest Sachwerte GmbH oder der Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH abgeschlossen haben und sich bezüglich der Rechtmäßigkeit bereits geleisteter Zahlungen oder weiterer Zahlungsaufforderungen unsicher sind, sollten ihre Verträge prüfen lassen.

Hohe Provisionszahlungen und Einrichtungsgebühren müssen nicht in allen Fällen geleistet werden und können gegebenenfalls zurückgefordert werden. Insbesondere müssen Anleger vor Abschluss des Vertrags über die Risiken der angebotenen Anlageprodukte aufgeklärt werden. Auch Provisionszahlungen und weitere Gebühren sind darzustellen.

Viele Anleger haben aber die Möglichkeit, die geschlossene Vereinbarung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen zu widerrufen. In solchen Fällen können Kunden sogar Rückforderungsansprüche gegen die Gesellschaft geltend machen. Dies ist auch noch mehrere Jahre nach Unterzeichnung des Vertrags möglich.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner

Beiträge zum Thema