Nach einem teuren Prozess: Mit der Verfassungsbeschwerde Kosten zurückholen
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Wer einen Prozess in letzter Instanz verloren hat, muss in aller Regel alle Kosten des Verfahrens zahlen. Dazu gehört jedenfalls der eigene Anwalt, der gegnerische Anwalt und das Gericht.
Prozesskosten summieren sich schnell
Bei einem Streitwert von 20.000 Euro und drei Instanzen fallen hier bspw. Kosten von 22.500 Euro an – der Prozess kostet als mehr als die Summe, um die es geht. Kommen dann noch Zeugengelder, Zuschläge für weitere Beteiligte, und – praktisch sehr relevant – Gutachtergebühren dazu, steht manchmal ein Vielfaches des eigentlich eingeklagten Betrags auf dem Spiel.
An der Stelle kommt es dann oft zu der Überlegung, ob sich eine Verfassungsbeschwerde rentieren könnte, um all diese Kosten zurückzuholen. Denn wenn Sie die Verfassungsbeschwerde und die danach folgende Neuauflage des Instanzverfahrens gewinnen, muss nun der Gegner die kompletten Verfahrenskosten tragen. Um zu klären, ob das sinnvoll ist, muss aber eine realistische wirtschaftliche Betrachtung für den Einzelfall angestellt werden.
Nimmt man das obige Beispiel, so geht es mindestens um ein finanzielles Interesse von 42.500 Euro. Der Sachverständige will einige tausend Euro, mit den kleineren Zusatzkosten ist man dann bei 50.000 Euro.
Eine Verfassungsbeschwerde kostet je nach Aufwand ungefähr zwischen 7.000 und 20.000 Euro netto. Typische Kosten sind rund um 12.000 Euro inkl. Mwst. Das entspricht also ungefähr einem Viertel der Summe, um die es geht.
Prozentuale Erfolgsaussichten schwer festzustellen
An dieser Stelle enden dann aber die mathematischen Erwägungen. Man kann nicht sagen „Wenn die Verfassungsbeschwerde mindestens 25 % Erfolgsaussichten hat, ist er wirtschaftlich sinnvoll“. Eine solche Betrachtung führt in die Irre, weil niemand eine derartige Abschätzung abgeben kann.
Man kann natürlich Verfassungsbeschwerden ohne jede Erfolgsaussicht identifizieren. Dies ist bspw. der Fall, wenn die Frist vorbei ist, wenn der Rechtsweg nicht genutzt wurde oder wenn sich kein Grundrecht finden lässt, das auch nur im Entferntesten verletzt sein könnte.
Umgekehrt kann man nach eingehender Analyse zu dem Schluss kommen, dass eine Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend ist. Dann ist es aber immer noch nicht möglich, festzustellen, ob diese Chance nun 10 %, 25 %, 75 % oder 99 % beträgt. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht den Argumenten nicht doch nicht anschließt und das angefochtene Urteil für vertretbar hält, dann wird die Verfassungsbeschwerde scheitern. Wenn die Argumente die Richter vollends überzeugen, dann liegen die Siegchancen plötzlich bei 100 %.
Verfassungsbeschwerde kann rentable Investition sein
Bei sehr geringen Streitwerten wird sich eine Verfassungsbeschwerde oft sogar im Erfolgsfall nicht rentieren. Die angesprochenen Kosten von 12.000 Euro werden aber bereits bei einem Streitwert von ca. 5.000 Euro und zwei gerichtlichen Instanzen überschritten.
Quintessenz ist also: Wenn die Verfassungsbeschwerde prinzipiell erfolgversprechend ist, dann kann sie ein Mittel sein, die Verfahrenskosten zurückzuerhalten und auf diese Weise einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen. Ihnen muss natürlich klar sein, dass Sie zunächst einmal zusätzliches Geld in die Hand nehmen müssen, um diese Chance überhaupt zu erhalten. Wenn Sie erfolgreich sind, bekommen Sie aber unter Umständen ein Vielfaches dieser Summe zurück.
Rechtsanwalt Hummel übernimmt Ihre Verfassungsbeschwerde
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auf Verfassungsbeschwerden spezialisiert und kann sich auch Ihren Fall gerne anschauen.
So können Sie Kontakt aufnehmen:
- Homepage: www.anwalt-verfassungsbeschwerde.de
- E-Mail: post@abamatus.de (vor allem zum Senden von Unterlagen)
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