Nach EuGH-Urteil zu Messstationen drohen weitere Fahrverbote für Dieselfahrer

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Der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-723/17) hat am 26.06.2019 entschieden, dass Schadstoff-Messstationen so aufgestellt werden müssen, dass ihnen keine Grenzwertüberschreitungen entgehen. Danach verstoßen schon einzelne Grenzwertüberschreitungen gegen EU-Recht.

Wertverluste und Einschränkungen der Mobilität zu befürchten

Nach Angaben des Bundesumweltamtes wurde 2018 in 57 Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten, beispielsweise in Stuttgart, Darmstadt und München. Aufgrund der EuGH-Entscheidung drohen weitere Fahrverbote in vielen Städten. Besitzer von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 müssen nun zusätzliche Wertverluste und stärkere Einschränkungen ihrer Mobilität befürchten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Besitzer von Dieselfahrzeugen?

Aus rechtlicher Sicht kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage, wenn in dem Fahrzeug eine unerlaubte Abschalteinrichtung verbaut wurde. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

Wenn das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, kommen außerdem Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Viele Gerichte halten diese Abschalteinrichtungen für illegal und werten das Verhalten des Fahrzeugherstellers daher als sittenwidrig und betrügerisch. Im VW-Abgasskandal gibt es zwischenzeitlich hunderte von Urteilen, in denen Landgerichte die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt haben.

Wenn der Fahrzeugkauf mithilfe eines Darlehens finanziert wurde, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Rückabwicklung des Kaufs. Sehr viele Autofinanzierungsverträge enthalten fehlerhafte Vertragsinformationen. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch nach der zweiwöchigen Widerrufsfrist noch widerrufen und sowohl der Kauf- als auch der Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden können. 

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet folgende Leistungen kostenfrei an:

  • Prüfung, ob in dem Fahrzeug eine Abschalteinrichtung verbaut wurde
  • Erstberatung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können 
  • Erstberatung, ob der Autofinanzierungsvertrag widerrufen werden kann 
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • betreut mit neun Anwälten aktuell rund 3.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen
  • wird speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen 
  • ist mit Standorten in Stuttgart und Hamburg bundesweit tätig 
  • wird von Mandanten bei anwalt.de mit 5 Sternen bewertet
  • ist seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht tätig

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Ansprechpartner: RA Wolf von Buttlar



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