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Sozialversicherungsbeiträge - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Sozialversicherungsbeiträge - was Sie wissen und beachten müssen!

Was sind die Sozialversicherungsbeiträge?

Durch die Sozialversicherungsbeiträge werden die Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, berufliche Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) finanziert. Dabei orientieren sich die Beiträge am Bruttolohn bzw. Bruttogehalt und werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein getragen, im Bereich der Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer einen gewissen Prozentsatz allein. Zum gesetzlichen Beitragssatz der Krankenversicherungen kommt ein variabler Zusatzbeitrag, den der Versicherte zu tragen hat und der in seiner Höhe vom Versicherer abhängt.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2019 / 2020?


Versicherung


Beitragssatz in Prozent


Krankenversicherung (KV)


14,6 %


Ermäßigter Beitragssatz


14,0 %


durchschnittlicher Zusatzbeitrag


0,9 % (2019) bzw. 1,1 % (2020)


Pflegeversicherung (PV)


3,05 %


Beitragszuschlag für Kinderlose über 23 Jahre


0,25 %


Arbeitslosenversicherung (AV)


2,5 %


Rentenversicherung (RV)


18,6 %

 


Insolvenzgeldumlage


0,06 % (vom Arbeitgeber getragen)


Umlagen U1 (Arbeitsunfähigkeit) & U2 (Mutterschaftsleistungen)


Beitrag wird von den Krankenkassen festgelegt


Berufliche Unfallversicherung


Beitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt


Künstlersozialabgabe


4,2 %

Beispiel: Wie berechnen sich die Beiträge?

Beispiel: Arbeitnehmer/in A verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 3500 Euro und hat keine Kinder. Arbeitnehmer/in A ist 30 Jahre alt und arbeitet in Bayern.

Versicherung

Beitragssatz in Prozent


Anteil Arbeitnehmer


Anteil
Arbeitgeber


Krankenversicherung (KV)

14,6 %


255,50 Euro (7,3 %)


255,50 Euro
(7,3 %)

Pflegeversicherung (PV)

3,05 %


53,37 Euro

(1,525 %)


53,37 Euro

(1,525 %)


Beitragszuschlag für Kinderlose
über 23 Jahre

0,25 %

8,78 Euro

——

Arbeitslosenversicherung (AV)

2,5 %


43,75 Euro

(1,25 %)


43,75 Euro

(1,25 %)

Rentenversicherung (RV)

18,6 %


325,50 Euro

(9,3 %)


325,50 Euro

(9,3 %)

Foto(s): ©iStock/fizkes

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