Nachhaltigkeitsbericht ab 2025: Welche Firmen betroffen sind & was gefordert wird

  • 5 Minuten Lesezeit

Nachhaltigkeit ist kein Trend mehr – sie ist Pflicht. Ab 2025 verschärfen neue EU-Vorgaben die Berichtspflichten für Unternehmen drastisch. 

Wer betroffen ist, muss detailliert offenlegen, wie nachhaltig sein Geschäftsmodell wirklich ist. 

Das bedeutet mehr Transparenz, aber auch mehr Aufwand. Welche Firmen jetzt handeln müssen und welche neuen Anforderungen auf sie zukommen – das erfährst du hier.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und weitet die Anforderungen erheblich aus. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung europaweit zu vereinheitlichen, sie umfassender und transparenter zu gestalten sowie Greenwashing zu verhindern.

Abgrenzung zu bisherigen Regelungen (z. B. NFRD)

Die bisherige NFRD galt nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. 

Die CSRD hingegen umfasst deutlich mehr Unternehmen und setzt strengere inhaltliche Anforderungen an die Berichterstattung. Wichtige Unterschiede:

  • Erweiterte Berichtspflicht: Mehr Unternehmen sind betroffen (auch mittelständische Betriebe).

  • Detaillierte Standards: Einheitliche European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für alle Unternehmen.

  • Externe Prüfung: Nachhaltigkeitsberichte müssen von unabhängigen Prüfern verifiziert werden.

  • Digitale Einreichung: Berichte müssen maschinenlesbar sein und in ein zentrales EU-Register hochgeladen werden.

Wesentliche Anforderungen und Fristen

Die neuen Berichtspflichten treten gestaffelt in Kraft:

  • Ab 2025: Große Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (Bericht über das Jahr 2024).

  • Ab 2026: Alle anderen großen Unternehmen mit zwei von drei Kriterien:

    • Umsatz über 40 Mio. Euro
    • Bilanzsumme über 20 Mio. Euro
    • Mehr als 250 Mitarbeitende

  • Ab 2027: Börsennotierte KMU, sofern sie nicht von einer Opt-out-Regelung Gebrauch machen.

  • Ab 2029: Drittstaatenunternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in der EU, wenn sie über 150 Mio. Euro Umsatz in der EU erzielen.

Welche Unternehmen sind betroffen? Neue Schwellenwerte für Berichtspflicht

Die CSRD weitet die Berichtspflicht auf eine Vielzahl von Unternehmen aus. Während bisher nur rund 11.000 Unternehmen in der EU berichten mussten, werden es mit der CSRD über 50.000 Unternehmen sein.

Verpflichtung für börsennotierte und große Unternehmen

Folgende Unternehmen müssen ab 2025 bzw. 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen:

  • Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

    • Umsatz über 40 Mio. Euro
    • Bilanzsumme über 20 Mio. Euro
    • Mehr als 250 Mitarbeitende

  • Börsennotierte KMU ab 2027 (mit Opt-out-Möglichkeit bis 2028).

  • Tochtergesellschaften großer internationaler Konzerne, wenn diese wesentliche Aktivitäten in der EU haben.

Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen & KMU

Auch wenn viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nicht direkt betroffen sind, gibt es indirekte Auswirkungen:

  • Lieferkettenanforderungen: Große Unternehmen müssen die Nachhaltigkeit ihrer gesamten Lieferkette offenlegen – KMU als Zulieferer werden daher oft Daten bereitstellen müssen.

  • Finanzierung & InvestorenBanken und Investoren verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsberichte, um ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu bewerten.

  • Marktanforderungen: Kunden und Geschäftspartner bevorzugen nachhaltige Unternehmen – wer nicht transparent berichtet, riskiert Wettbewerbsnachteile.

Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen in drei Hauptbereichen offenzulegen: Umwelt, Soziales und Governance (ESG).

Umweltaspekte

  • Treibhausgasemissionen (CO2-Fußabdruck: Scope 1, 2 & 3)
  • Energieverbrauch und -effizienz
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft
  • Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme

Soziale Kriterien

  • Arbeitsbedingungen (Löhne, Sicherheit, Gesundheitsschutz)
  • Gleichstellung, Diversität und Inklusion
  • Menschenrechte in der Lieferkette
  • Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende

Governance-Anforderungen

  • Unternehmensethik und Compliance
  • Transparenz in der Unternehmensführung
  • Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
  • Risikomanagement für Nachhaltigkeitsthemen

Berichtsstandards: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, welche Angaben Unternehmen genau machen müssen. 

Diese Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und orientieren sich an bestehenden Rahmenwerken wie GRI (Global Reporting Initiative) und TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures).

Herausforderungen & Chancen für Unternehmen - Kosten und Aufwand der Berichterstattung

Die neuen Berichtspflichten bringen für Unternehmen erheblichen Mehraufwand mit sich:

  • Erfassung und Aufbereitung umfassender Nachhaltigkeitsdaten
  • Implementierung neuer Reporting-Systeme
  • Externe Prüfungen und Zertifizierungen
  • Schulung von Mitarbeitenden zu Nachhaltigkeitsstandards

Besonders für mittelständische Unternehmen kann dies zu hohen Kosten führen. Doch wer frühzeitig in nachhaltige Strukturen investiert, vermeidet spätere Strafzahlungen und stärkt seine Marktposition.

Digitale Tools und Automatisierungsmöglichkeiten

Die Digitalisierung kann Unternehmen dabei helfen, den Aufwand für die Berichterstattung zu minimieren. Wichtige Lösungen sind:

  1. ESG-Software zur automatisierten Datenerfassung
  2. KI-gestützte Analysetools, die Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren
  3. Cloud-basierte Plattformen für eine zentrale Verwaltung und Einreichung von Nachhaltigkeitsberichten

Wettbewerbsvorteile durch Transparenz und Nachhaltigkeit

Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen und transparent darüber berichten, profitieren von:

  1. Besseren Finanzierungsbedingungen durch ESG-fokussierte Investoren
  2. Höherer Attraktivität für Fachkräfte, die Wert auf nachhaltige Arbeitgeber legen
  3. Mehr Kundenvertrauen und Markenloyalität
  4. Langfristigen Kosteneinsparungen durch nachhaltige Ressourcennutzung

Die CSRD stellt Unternehmen vor Herausforderungen – doch wer jetzt handelt, kann sich als Vorreiter für Nachhaltigkeit positionieren und langfristig Wettbewerbsvorteile sichern. 

Bedeutung für die Unternehmensstrategie

Die verschärfte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensstrategien. Unternehmen, die Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil ihres Geschäftsmodells begreifen, profitieren langfristig durch:

  • Wettbewerbsvorteile gegenüber weniger transparenten Unternehmen

  • Besseren Zugang zu Kapital durch ESG-orientierte Investoren

  • Gestärkte Reputation und höheres Vertrauen bei Kunden, Partnern und Mitarbeitenden

Nachhaltigkeit ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – sie wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor in vielen Branchen.

Zukünftige Entwicklungen in der EU & global

Die CSRD ist nur der Anfang. Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit werden in den kommenden Jahren weiter steigen. 

Wichtige Entwicklungen:

  1. EU-Lieferkettengesetz: Verpflichtet Unternehmen zur Überprüfung und Offenlegung von Menschenrechts- und Umweltaspekten in ihren globalen Lieferketten.
  2. Erweiterung der ESG-Berichtspflichten: Auch kleinere Unternehmen könnten langfristig in die Berichtspflicht aufgenommen werden.
  3. Globale Standards: Die EU-Richtlinie könnte als Blaupause für internationale Standards dienen, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen bei der International Sustainability Standards Board (ISSB).

Handlungsempfehlungen für betroffene Firmen

Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen effizient umzusetzen. 

Hier sind drei zentrale Schritte, um sich optimal vorzubereiten:

  1. Interne Prozesse & Datenmanagement optimieren

    • Nachhaltigkeitsdaten systematisch erfassen und dokumentieren
    • ESG-Software und Automatisierungstools einsetzen
    • Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie integrieren
  2. Expertise aufbauen & Zusammenarbeit stärken

    • Interne Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte durchführen
    • Externe Berater und Prüfgesellschaften einbinden
    • Kooperationen mit Lieferanten intensivieren, um ESG-Kriterien in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen
  3. Transparenz als Chance begreifen

    • Nachhaltigkeitskommunikation strategisch nutzen
    • ESG-Berichte als Marketinginstrument für Investoren, Kunden und Partner einsetzen
    • Nachhaltigkeit nicht nur berichten, sondern aktiv in Geschäftsprozesse integrieren

Fazit: Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen, profitieren doppelt – sie erfüllen nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern stärken auch ihre Marktposition, Reputation und Resilienz gegenüber zukünftigen Herausforderungen. 

Wer jetzt handelt, ist der Konkurrenz einen Schritt voraus. 

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Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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