Nachlizenz SoundGuardian wegen Urheberrechtsverletzung auf TikTok

  • 7 Minuten Lesezeit

Update 05.01.2025

Uns liegt ein Schreiben der Bach Rechtsanwälte vor angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme "Light" tätig zu sein.

Update 21.12.2024

Uns liegt ein Schreiben der Amann Rechtsanwälte vor angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme "3 Haselnüsse" tätig zu sein.

Update 12.12.2024

Aus mehreren uns vorliegenden Schreiben der Kontor Records GmbH unterzeichnet i.V. RA Stefan Beutler der Beutler Brandt Rechtsanwälte PartGmbH habe Kontor Records GmbH im November 2024 an die Soundguardian GmbH an untenstehenden Werken Synchronisationsrechte übertragen, also Achtung auch bezüglich dieser Werke:

1.         „Irrenhaus – Harris & Ford & Outsiders“

2.         „Light – Jerome“

3.         „Komodo – (Hard Nights) (Paul Keen & KYANU Remix R.I.O. & U-Jean“

4.         „Outside World – Sunbeam“

5.         „Ich & Du – Gestört aber Geil“

6.         „Summer Jam (Radio Edit) – The Underdog Project“

7.         „Faded Love – Leony“

8.         „Paradise – VIZE & Leony“

9.         „Gestört aber Geil – So schmeckt der Sommer“

10.         „Wohin willst du (Extended Mix) – Gestört aber Geil“

11.       „Toca Toca – Fly Project“

12.       „Girls Just Wanna Have Fun – MATTN vs Stavros Martina & Kevin D“


Zahlungsforderung wegen der Verwendung der Tonaufnahme „Light“ auf der Social Media Plattform TikTok

Derzeit sind Schreiben der SoundGuardian GmbH im Umlauf, in denen gefordert wird, hohe Summen für die Nachlizenzierung der Verwendung der Tonaufnahme „Light“ von „Jerome“zu zahlen. Der AID24 Rechtsanwaltkanzlei Tel.: +49 611 89060871 liegen derartige Schreiben vor. Dem Empfänger des Schreibens wird vorgeworfen, die Aufnahme des Lieds in ein TikTok-Video eingebaut und dieses veröffentlicht zu haben, ohne dafür vorher die nötigen Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht einzuholen.

Nachlizenzierung Soundguardian: Wer ist die SoundGuardian GmbH und was hat es mit der Nachlizenz-Forderung auf sich ?

Die SoundGuardian GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Überwachung und Durchsetzung von Musikrechten in den sozialen Medien spezialisiert hat. In einer Zeit, in der dieSocial media PlattformTikTok oder auch die  Social-Media-App von Instagram Millionen von Videos und Reels für ihre Nutzer zur Verfügung stellen, gewinnt der Schutz von Musikrechten zunehmend an Bedeutung. Viele Nutzer der Social Media Plattformen verwenden scheinbar Musikstücke in ihren Kurzvideos, ohne die erforderlichen Lizenzen einzuholen bzw. den passenden Account (privat statt geschäftlich) zu wählen. Die Soundguardian GmbH verlangt ähnlich wie der Roba Music Verlag für angebliche Urheberrechtsverletzungen auf Social-Media-Plattformen sehr erhebliche Geldsummen.

Bekannte Namen in diesem Zusammenhang sind Felix Harrer und Jacques Raupé. Wenn Musikkompositionen ohne Erlaubnis genutzt werden, können Nachlizenzierungsforderungen entstehen. Diese Forderungen zielen darauf ab, die Rechte des Rechteinhabers nachträglich zu sichern und einen Nachlizenzierungs-Betrag für die Nutzung zu erhalten.

Typische Szenarien findet man zu:

Verwendung von Musikstücken wie " Mein Kleines Herz Bam Bam"

oder auch die Tonaufnahme „3 Haselnüsse" aus bekannten Kompositionen

Musiknutzung in Reels und kurzen Videos

In der heutigen digitalen Zeit spielen social media accounts eine entscheidende Rolle bei der Nutzung von Musik. Eine Vielzahl an Privatpersonen nutzen einen social media account ohne wirklich zu wissen was für rechtliche Fallstricke entstehen können.

Plattformen wie TikTok oder Instagram bieten Musikern, Produzenten und Fans neue Möglichkeiten, Inhalte zu teilen und zu entdecken. Der Fall von Darius Finlay & Martinbepunkt verdeutlicht die Komplexität der Musiknutzungen im Internet. Bekannte Tracks wie „Mein Kleines Herz Bam Bam" werden oft in verschiedenen Apps und Beiträgen verwendet.

Die Anwaltskanzlei (engl. law firm) IPPC Law und Unternehmen wie SoundGuardian GmbH beschäftigen sich mit den rechtlichen Aspekten solcher Musiknutzungen. Ein zentraler Gegenstand ihrer Arbeit ist die Ermittlung von angeblichen Nachlizenzierungs-Beträgen

Dabei werden verschiedene Optionen geprüft, um die Rechte der Künstler zu schützen. Prominente Persönlichkeiten wie Jaques Raupé unterstützen diese Bemühungen. Zahlungsaufforderungen gehören zum Alltag solcher Sound-Unternehmen. Ein einfacher Button kann dabei über die Folgen und rechtlichen Konsequenzen entscheiden.

Kann man sich gegen diese Vorwürfe verteidigen?

Ja, mit der richtigen Strategie. Da wir bei der AID24 Rechtsanwaltskanzlei bereits in mehreren Fällen solcher Schreiben von SoundGuardian Erfahrung dazu sammeln konnten, wissen wir, in welchen Punkten das Angebot der SoundGuardian GmbH Schwächen und damit Verteidigungsmöglichkeiten bietet. 

So werden in unterschiedlichen Fällen stark voneinander abweichende Beträge gefordert oder die Individualität der von den Mandanten erstellten Werke fehlerhaft außer Acht gelassen. 

Es gibt allerdings keine Pauschallösung, da jeder Fall nach unserer Einschätzung Eigenheiten aufweist. Falls Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, lohnt es sich deshalb, dieses rechtlich Prüfen zu lassen und sich juristische Beratung zur Seite zu ziehen, bevor Sie eigenhändig ggf. unnötig fehlerhafte weitere Schritte gehen.

AID24 Rechtsanwaltkanzlei Tel.: +49 611 89060871

Warum handelt es sich um ein „Angebot“ von SoundGuardian?

Bei Schreiben, wie dem der SoundGuardian GmbH, muss stets auf das kleinste Detail geachtet werden. Zwar ähnelt dieses auf den ersten Blick einer Abmahnung, da ebenfalls eine Zahlung verlangt wird; 

die Umstände sind aber andere. Bei der urheberrechtlichen Abmahnung fordert die Gegenseite gewöhnlich Schadensersatz, Ersatz von Anwaltskosten und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Rechteumfang und versteckte Kostenfallen

SoundGuardian hingegen stellt zwar in den Raum, solche Forderungen geltend machen zu können, bietet aber stattdessen an, den Streit durch einen Vergleich in Form einer Nachlizenzierung zu lösen. 

Die Aufforderung, eine gewünschte Summe zu zahlen beziehungsweise sich damit einverstanden zu erklären, ist also ein Angebot, um einen Vergleich zu schließen. Doch Vorsicht uns liegt nach einer Nachlizenzierung durch einen Mandanten folgendes auf der Rechnung der SoundGuardian vor:

  • Aufgrund der mit uns getroffenen Vereinbarung haben Sie nur die Rechte an der Tonaufnahme erworben. Die Rechte an dem musikalischen Werk (Text und Komposition) müssen Sie gesondert beim Musikverlag erwerben. Nur bei Lizenzierung und Bezahlung beider Rechte erwerben Sie im Nachhinein das Recht zur Nutzung des Musikstückes.


Checkliste zur richtigen Reaktion auf ein Schreiben von SoundGuardian

1.     Aufmerksames Lesen des Schreibens – beachten Sie besonders die gesetzten Fristen!

2.     Kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Erfahrung in vergleichbaren Fällen zur Klärung der eigenen Rechte

3.     Verzichten Sie darauf, eigenständig eine Erklärung gegenüber SoundGuardian abzugeben, die Ihre Rechte beeinträchtigen könnte

4.     Prüfen Sie, inwieweit Sie bereits eine nötige Lizenz besitzen und zur Nutzung der Tonaufnahme berechtigt sind – bleiben Sie diesbezüglich im stetigen Austausch mit Ihrer Rechtsberatung

5.     Nicht übereilt Kontakt zu SoundGuardian aufnehmen, um Schuldanerkenntnisse oder ähnliches zu vermeiden – auch nicht über deren Webseite!

Konkrete Vorwürfe im Schreiben von Soundguardian

Die SoundGuardian GmbH wirft vor, die Tonaufnahme „Light“ des Künstlers „Jerome“ in einem TikTok-Video verwendet zu haben, das dann über mehrere Monate öffentlich zugänglich war. 

Für diese Art der Nutzung ist laut SoundGuardian der Erwerb einer Lizenz erforderlich, wenn das TikTok-Profil gewerblich betrieben wird oder zumindest das umstrittene Video gewerblich einzustufen ist. Grund dafür sei, dass eine Verwendung von auf TikTok auswählbaren Tonaufnahmen wohl nur im privaten Bereich gestattet sei. Die Schreiben von SoundGuardian richten sich somit primär an Unternehmer.

Eine Forderung von 2.800 Euro für fehlende Nutzungsrechte

Um die fehlenden Nutzungsrechte im Nachhinein zu erlangen, wird zur Vereinbarung einer Nachlizenzierung aufgefordert. Diese soll im vorliegenden Fall 2.800 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer kosten. Der Adressat des Schreibens soll diesem Nachlizenzierungsvertrag „am einfachsten“ auf der Webseite von SoundGuardian zustimmen.

Welche Rechte wurden angeblich verletzt und warum können diese Rechte SoundGuardian zustehen?

Durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) werden verschiedene Werke, unter anderem Musikwerke, geschützt. Zunächst stehen dem Urheber sämtliche Rechte an dessen eigenem Werk zu. 

Dies ist bei Musik gewöhnlich ein Interpret oder Komponist. Dieser hat die Möglichkeit, Nutzungsrechte an andere Personen zu übertragen. Wenn er ein sogenanntes ausschließliches Nutzungsrecht überträgt, kann ab diesem Zeitpunkt nur noch der neue Rechteinhaber über das Nutzungsrecht verfügen und Rechtsverletzungen geltend machen.

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Nutzungsrechte - wie beispielsweise zur Vervielfältigung oder zur Vorführung eines Werks - kann es auch mehrere Inhaber geben, denen jeweils Nutzungsrechte zustehen.

Herstellerrechte und Synchronisationsrecht im Fokus

Abgesehen vom Urheber kann nach § 85 UrhG auch der Hersteller eines Tonträgers ausschließliche Rechte an einem bestimmten Tonträger haben. 

Auch dieser kann seine Rechte übertragen. Da die SoundGuardian GmbH in ihrem Schreiben von „Rechten an der Tonaufnahme“ spricht, liegt die Vermutung nahe, dass sie nur Herstellerrechte hat. 

Im Einzelfall sollte unbedingt festgestellt werden, um welche Nutzungsrechte im Detail gestritten wird und welche weiteren Rechteinhaber gegebenenfalls vor der Nutzung noch zusätzlich um Erlaubnis gefragt werden müssen. Gerügt wird die Verletzung des Synchronisationsrechts an der Tonaufnahme durch die Verwendung in einem Video und die anschließende öffentliche Zugänglichmachung.

So kann Ihnen die AID24 Rechtsanwaltskanzlei helfen

Aufgrund langjährigen Erfahrung im Urheber- und IT-Recht kann ein Experte unserer Kanzlei Sie bei der Klärung Ihrer Angelegenheit mit der SoundGuardian GmbH unterstützen AID24 Rechtsanwaltkanzlei Tel.: +49 611 89060871 

Wir prüfen für Sie das Schreiben und können anschließend die notwendigen Schritte einleiten, um das Problem nach Ihrem Wunsch soweit möglich zu lösen. Durch die juristische Beratung können wir Sie vor folgenschweren Fehlern bewahren, die im Umgang mit Zahlungsforderungen schnell passieren und sehr kostspielig sein können.

Folgende Aspekte können für eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt sprechen:

1.           Im Schreiben des Gegners können inhaltliche oder rechtliche Fehler enthalten sein.

2.     Gegebenenfalls verlangt der Gegner zu viel Geld – hier können vergleichbare Fälle herangezogen werden, in denen niedrigere Forderungen gestellt wurden.

3.   Gerichte können bereits über Parallelfälle entschieden haben, sodass aktuelle Rechtsprechung zur eigenen Verteidigung herangezogen werden kann. Ein Anwalt kann diese präzise recherchieren, um Vorteile in der Verhandlungsstrategie für Sie zu erreichen

4.     Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe eines Einverständnisses oder einer Unterlassungserklärung entstehen schnell rechtliche und daraufhin wirtschaftliche Nachteile, die durch die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt vermieden werden können.

AID24 Rechtsanwaltkanzlei Tel.: +49 611 89060871


Foto(s): RA Christoph Scholze AID24 Rechtsanwaltskanzlei

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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