Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Zweckbetrieb!

Zweckbetrieb: Alles Wichtige zu Abgrenzung und Steuerlast

  • 1 Minuten Lesezeit
Zweckbetrieb: Alles Wichtige zu Abgrenzung und Steuerlast

Zweckbetrieb und Gemeinnütziger Verein 

Ob und wie viel Umsatzsteuer ein gemeinnütziger Verein zahlen muss, hängt von dem Tätigkeitsbereich ab, in dem die Umsätze erzielt werden. Steuerrechtlich unterscheidet man vier Tätigkeitsbereiche: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. 

Zweckbetrieb als Tätigkeitsbereich 

Beim Zweckbetrieb wird der Verein wirtschaftlich tätig, um seine Vereinsziele zu erreichen. Der Zweckbetrieb ist dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sehr ähnlich. Die Abgrenzung ist immer einzelfallbezogen und teilweise sehr schwierig, da die Abgabenordnung (AO) verschiedene Definitionen für den Zweckbetrieb enthält.  

Weitere Tätigkeitsbereiche  

Der ideelle Bereich umfasst alle Aktivitäten des normalen Vereinsbetriebs. Einnahmen werden hier z. B. durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden generiert. Die Vermögensverwaltung wird dadurch definiert, dass das Vereinsvermögen genutzt wird. Einnahmen können hier z. B. durch Zinsen, Mieten oder die Verpachtung von Werberechten erzielt werden.  

Zweckbetrieb und Steuerlast 

In allen vier Tätigkeitsbereichen können Einnahmen erzielt werden, die umsatzsteuerrechtlich aber unterschiedlich behandelt werden. Während für Umsätze im ideellen Bereich keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss, sind bei Umsätzen der Vermögensverwaltung und des Zweckbetriebs 7 % fällig und bei Umsätzen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die vollen 19 % Umsatzsteuer. Trotz der schwierigen einzelfallbezogenen Abgrenzung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ist diese Unterscheidung für den gemeinnützigen Verein damit essenziell. Bei der wirtschaftlichen Betätigung sind seine Einnahmen nur dann steuerbegünstigt, wenn sie dem Zweckbetrieb zugeordnet sind. Andernfalls muss der Regelsteuersatz von 19 % abgeführt werden. 

Foto(s): ©Pixabay/geralt

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Zweckbetrieb?

Rechtstipps zu "Zweckbetrieb"