Nachträglicher Kündigungsschutz für Schwangere: Aktuelle BAG-Entscheidung stärkt Rechte
- 2 Minuten Lesezeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass schwangere Arbeitnehmerinnen auch nach Ablauf der üblichen dreiwöchigen Klagefrist noch Klage gegen eine Kündigung erheben können, wenn sie erst später sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erlangen (Urt. v. 3. April 2025, Az.: 2 AZR 156/24). Diese Grundsatzentscheidung betont die Bedeutung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), insbesondere in Fällen, in denen die Schwangerschaft erst nachträglich ärztlich festgestellt wurde.
Der Beginn der Frist: Ärztliche Bestätigung entscheidend
Laut BAG startet die Frist für eine nachträgliche Klage mit der ärztlichen Bestätigung der Schwangerschaft. Ab diesem Zeitpunkt haben Arbeitnehmerinnen zwei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. In dem verhandelten Fall erklärte das Gericht die Kündigung einer Fachkraft aus der Augenheilkunde aufgrund eines Verstoßes gegen das Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG für unwirksam.
Der konkrete Fall: Verspätete Klage durch späte Schwangerschaftsfeststellung
Die Klägerin hatte die reguläre Klagefrist von drei Wochen verpasst, nachdem sie durch einen Schwangerschaftstest ein positives Ergebnis erhalten hatte, jedoch erst später einen Termin beim Frauenarzt wahrnehmen konnte. Dieser bestätigte die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Klagefrist, wodurch sie ihre Klage verspätet einreichte und eine nachträgliche Zulassung beantragte. Nach § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG kann eine Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet erst nach Ablauf der Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfährt. Dieser Antrag ist binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Schwangerschaft zu stellen.
Positive Kenntnis erst beim Arztbesuch
Entgegen der Ansicht des Arbeitgebers urteilten das BAG und die Vorinstanzen zugunsten der Klägerin. Der Schwangerschaftstest allein genügte nicht, um sichere Kenntnis zu erlangen. Erst die ärztliche Untersuchung gilt rechtlich als maßgeblicher Zeitpunkt für die Klagefrist. Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Klägerin die Verzögerung des Arzttermins nicht anzulasten war.
Auswirkungen der Entscheidung
Die Entscheidung des BAG ist ein Meilenstein für den Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen. Sie schafft Rechtssicherheit in Fällen, in denen eine Schwangerschaft verspätet festgestellt wird, und schützt betroffene Frauen vor rechtlichen Nachteilen durch Verzögerungen außerhalb ihrer Kontrolle.
Diese richtungsweisende Entscheidung stärkt den Schutz werdender Mütter im Arbeitsrecht und unterstreicht die Wichtigkeit des Mutterschutzes in Deutschland.
Wenn auch Sie Ärger mit Ihrem Arbeitgeber haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit aus Bochum an Ihrer Seite.
Artikel teilen: