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Bauabnahme - was Sie wissen und beachten müssen!

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Bauabnahme - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Im Rahmen der Bauabnahme bescheinigt der Bauherr dem Bauunternehmer die ordnungsgemäße Erstellung eines Bauwerks.
  • Nach der Bauabnahme findet eine Beweislastumkehr statt und die Verjährung der Gewährleistungsansprüche setzt ein.
  • Bauherren sollten Sachverständige beauftragen, damit Baumängel rechtzeitig festgestellt werden können.
  • Über alle abgenommenen Baumerkmale sollte ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden.

Was ist eine Bauabnahme?

Der Bauherr bestätigt im Rahmen der Bauabnahme, dass der beauftragte Bauunternehmer die im Bauvertrag vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Wurden unwesentliche Mängel am Bauwerk erkannt, sollten diese am besten im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Werden wesentliche Baumängel während der Bauabnahme festgestellt, kann der Bauherr die Abnahme verweigern. Auch eine Abnahme mit Mängeln unter Vorbehalt der Beseitigung durch den Unternehmer ist möglich.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Bauabnahme?

  • Nachdem die Bauabnahme stattgefunden hat, gehen alle Rechte und Pflichten bezüglich des Bauwerkes auf den Bauherren über. Dies hat zur Folge, dass der Bauunternehmer bereits fertiggestellte Leistungsteile im Falle der Beschädigung nicht reparieren oder erneuern muss.
  • Darüber hinaus wird der Werklohn nach der Abnahme des Bauvorhabens fällig.
  • Werden im Nachhinein gravierende Mängel am Bau festgestellt, muss der Bauherr beweisen, dass diese vom Bauunternehmer zu verantworten sind und bereits bei der Bauabnahme vorlagen (Beweislastumkehr). Da es sehr schwierig ist, diesen Nachweis nachträglich zu erbringen, sollte jeder Bauherr den Zustand des Bauwerkes genau prüfen, bevor er dem Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erstellung des Bauwerkes bescheinigt.
  • Nach der Bauabnahme beginnt außerdem die Verjährung bezüglich der Gewährleistungsansprüche, z. B. Schadensersatzansprüche, Minderungsmöglichkeit des Werklohns.

Was sollten Bauherren bei der Bauabnahme beachten?

Da viele Bauherren technische Mängel nicht erkennen können, sollten sie rechtzeitig einen Sachverständigen beauftragen, damit er sie bei der Bauabnahme begleitet und gegebenenfalls Baumängel rechtzeitig entdeckt. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte unbedingt ein Abnahmeprotokoll mit folgenden Informationen angefertigt werden:

  • Liste aller Anwesenden
  • Bezeichnung des Bauvertrages
  • Eventuell: Auflistung noch bestehender Mängel inklusive Fristsetzung, bis wann sie beseitigt werden müssen.
  • Eventuell: Stellungnahmen des Bauunternehmers zu bestehenden Mängeln
  • Vorbehalt des Bauherren bzgl. einer Vertragsstrafe, falls Frist zur Behebung der Mängel nicht eingehalten wird.
  • Datum und Unterschrift des Auftragnehmers (Bauunternehmer) und Auftraggebers (Bauherren)
Foto(s): ©Pexels/kindel-media

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