Nahrungsergänzungsmittel - Rechtliche Einordnung von Werbeaussagen

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Bei Werbeaussagen im Bereich von Lebensmitteln sind stets strenge Regelungen einzuhalten. Bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen sind insbesondere die engen Vorgaben der Health-Claims-Verordnung zu beachten. Die Anforderungen an gesundheitsbezogene Aussagen sind hoch.

Was sind gesundheitsbezogene Angaben?

Nach der Health-Claims-Verordnung ist eine gesundheitsbezogene Angabe jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Der Begriff erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands Dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert.

Abgrenzung und Risiko

Ob eine gesundheitsbezogene Aussage (sog. Health-Claims) vorliegt oder ob es sich um reine Beauty-Claims ohne Gesundheitsbezug handelt, ist nicht immer leicht abzugrenzen. Verstöße sind häfig Gegenstand von Abmahnungen durch Mitbewerber und Konkurrenten. Dies kann zu erheblichen Folgekosten führen. Kommt es sogar zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage ist der Schaden (z.B. Pflicht zum Rückruf der Produkte) meist immens. 

In der Rechtsprechung haben sich dazu jedoch einige Kriterien herausgebildet, welche wir mit Blick auf von Ihnen geplante Werbeaussagen gerne für Sie einordnen. Sprechen Sie uns an.

Dr. Wallscheid & Drouven - Ihre Anwälte für Lebensmittelrecht

Wir beraten bundesweit Mandanten im Lebensmittelrecht. Eine erste Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenlos. Übersenden Sie uns einfach Ihre Anfrage im Lebensmittelrecht an info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. 

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/lebensmittelrecht/




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