Negative Schufa und Kredit abgelehnt? Kann ein Rechtsanwalt bei der Schufa-Löschung helfen? Ja!

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Auskunfteien in Deutschland, der „gläserne“ Mensch – die Macht der Schufa

Seit etwa 2003 hat sich die Kanzlei De Backer Rechtsanwälte in Frankfurt am Main darauf spezialisiert, Mandanten zu helfen, die mit einem negativen Schufa-Eintrag zu kämpfen haben. 

Zu beachten ist dabei, dass die Schufa zwar die größte Auskunftei in Deutschland ist, es aber noch eine Reihe anderer Auskunfteien gibt (z. B. Creditreform GmbH, Arvato Infoscore GmbH, Deltavista GmbH, Bürgel Wirtschafsinformationen GmbH & Co KG etc.), bei denen auch negative Daten gespeichert sein können.

Wenn Sie einen Kredit bei einer Bank beantragen, wird in der Regel bei der Schufa abgefragt; wenn Sie aber eine Küche auf Abzahlung kaufen oder ein paar Schuhe im Internet bestellen wollen, werden auch andere Auskunfteien abgefragt. 

Es kann somit bei der Schufa „alles in Ordnung“ sein und bei einer anderen Auskunftei gibt es einen Negativeintrag, weil Sie ein paar Schuhe mal zu spät bezahlt haben. Trotz „guter Schufa“ bekommen Sie dann keine Artikel mehr auf Rechnung geliefert oder eine Versicherung will Sie nicht versichern. Probleme mit Banken oder Telekommunikationsunternehmen werden in der Regel bei der Schufa eingemeldet.

Wenn man einen „Schufa-Eintrag“ hat, ist dies deshalb nicht unbedingt negativ und Sie befinden sich in bester Gesellschaft, denn bei der Schufa sind die Daten von über 67 Millionen (!) Menschen gespeichert.

Die Kanzlei de Backer hilft deshalb nicht nur bei einem Vorgehen „gegen die Schufa“, sondern, bei einem falschen, einem unrichtigen oder einem sog. Negativeintrag, auch gegen andere Auskunfteien bzw. auch gegen die sogenannten „Einmelder“.

Jährliche kostenlose Selbstauskunft einholen!

Es ist somit sinnvoll, von allen Auskunfteien jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern, da Unternehmen und Banken mit unterschiedlichen Auskunfteien zusammenarbeiten. 

Seit dem 01. April 2010 ist gesetzlich festgelegt, dass die Auskunfteien die Auskunft kostenlos leisten müssen. Wir empfehlen aber trotzdem, sich bei der Schufa über das Internet anzumelden. Dort bekommen Sie gegen eine Monatsgebühr von (derzeit) ca. € 3,95 immer automatisch (per E-Mail) sofort eine Benachrichtigung, wenn sich irgendetwas an Ihren Daten geändert hat (z. B. Anfragen von Banken, Änderung des Score-Wertes oder Negativ-Einmeldungen). Der Vorteil liegt darin, dass man bei falschen oder unberechtigten Einträgen viel schneller – oft sofort – reagieren kann.

Was ist der Score-Wert?

Fast alle Auskunfteien berechnen auch sog. Score-Werte. Dabei bewerten sie die betreffende Person nicht individuell, sondern ordnen diese mit statistischen Verfahren einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Merkmalen zu. 

Dabei spielt z. B. auch eine Rolle, in welchem Stadtviertel oder sogar in welcher Straße Sie wohnen. Wenn Sie Nachbarn haben, die ihre Rechnungen regelmäßig unpünktlich zahlen, wenn Sie zu einer bestimmten Alters-, Geschlechts-, Herkunfts-, oder Berufsgruppe gehören, so wird die „Zahlungsmoral“ dieser Gruppe statistisch auch bei Ihnen angenommen (was natürlich sehr ungerecht ist und unseres Erachtens im Grunde eine unzulässige Diskriminierung darstellt).

Sie werden gleichsam mit einer mathematischen, statistisch ermittelten Zahl „abgestempelt“. Wie die Auskunfteien im Detail beim Scoring vorgehen, müssen diese allerdings nach einem Urteil des BGH (Urteil vom 28. Januar 2014, Az.: VI ZR 156/13) nicht offenlegen, da es laut BGH zu deren „Geschäftsgeheimnis“ gehört. Der Gesetzgeber plant allerdings, dies zu ändern.

Dies bleibt zu hoffen, da statistische Aussagen immer mit Vorsicht zu genießen sind; Winston Churchill sagte etwa: „Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe“.

Ein anderes Beispiel: Ein Mensch verfügt über ein Barvermögen von € 2 Millionen, der zweite ist ein Bettler; statistisch sind aber beide Millionäre!

Was tun bei einer negativen Schufa? Kann ein Anwalt helfen? Hilft eine Rechtsschutzversicherung?

Wichtig ist zunächst, eine aktuelle (und vollständige) Auskunft einzuholen. Bereits hier kann ein spezialisierter Anwalt schnell helfen. Bei eventuellen Negativeinträgen ist zu unterscheiden zwischen nichttitulierten und titulierten Forderungen (Tituliert ist eine Forderung z. B. dann, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil existiert). 

Zu prüfen ist auch, ob dem Gläubiger ein fristloses Kündigungsrecht zusteht bzw. ob er davon zu Recht (oder eben nicht) Gebrauch gemacht hat. Grundsätzlich ist es einfacher, bei nicht titulierten Forderungen zu helfen. Es wird davon abgeraten, dies selbst zu versuchen, da oft wertvolle Zeit (z. B. für das Erwirken einer einstweiligen Verfügung) verstreicht und oft die falschen Argumente vorgetragen werden, die sich auch zu einem Bumerang entwickeln können.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einmeldung bei der Schufa bzw. der Auskunftei eine Rechtsschutzversicherung hatten, wird diese im Regelfall die entstehenden Anwaltskosten (und notfalls auch Gerichtskosten) übernehmen. Aber auch, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sind die Kosten überschaubar und sicher gut investiert, wenn Sie dafür Ihre Kreditwürdigkeit wiedererlangen!

Die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung sollten Sie auch besser einem versierten Anwalt überlassen; dieser kann die rechtlichen Argumente bzw. die Erfolgsaussichten der Rechtswahrnehmung der Rechtsschutzversicherung schnell erklären.

Ein „Schufa-Fall“ aus unserer Praxis:

Ein Bauunternehmer hatte seiner 16-jährigen Tochter ein Handy zum Geburtstag geschenkt. Den Vertrag mit der Telekom schloss der Vater ab. 

Die (minderjährige) Tochter bekam ein Ausgabelimit von € 80,00 „geschenkt“, darüber hinausgehende Beträge sollte die Tochter von ihrem Taschengeld oder durch Nebenjobs aufbringen.

Zwei Monate war alles in Ordnung, im dritten Monat hatte die Tochter eine Rechnung von etwas über € 300,00 „produziert“. Der Vater bezahlte – absprachegemäß – nur € 80,00 an die Telekom und forderte die Tochter auf, sie möge sich um die Differenz kümmern.

Als der Vater, der als Bauunternehmer für über € 3 Millionen mehrere Reihenhäuser baute, einige Zeit später den (eigentlich bereits zugesagten!) Kredit bei seiner (langjährigen) Hausbank in Anspruch nehmen wollte, hieß es, dies sei nicht (mehr) möglich, da er eine „negative Schufa“ habe. Dies war für den Bauunternehmer zunächst überhaupt nicht nachvollziehbar. 

Erst durch eine Schufa-Auskunft erfuhr er, dass er wegen der nicht bezahlten Telefonrechnung von etwa € 220,00 (Restbetrag) völlig „kreditunwürdig“ geworden war! Dabei hatte er ausreichende Sicherheiten und ein Eigenvermögen von mehreren Millionen Euro; seine Hausbank wollte ihm aber – wegen der „negativen Schufa“ – „keinen Cent (!)“ mehr geben …

Hier konnte die Kanzlei de Backer dem Mandanten schnell helfen. Nach einer Woche wurde der Negativeintrag bei der Schufa gelöscht und der Mandant bekam seinen Firmenkredit für sein Bauvorhaben über € 3 Millionen.

Ein weiterer Fall aus unserer Praxis:

Ein Mandant hatte – unverschuldet – einen Unfall (Totalschaden) mit seinem finanzierten Pkw. Obwohl der Mandant das Fahrzeug (wegen des Totalschadens) nicht mehr nutzen konnte, verlangte die Leasinggesellschaft trotzdem die vollen monatlichen Raten weiter, nach einigen Wochen sogar den gesamten Restwert des Fahrzeugs.

Der Mandant bat die Leasinggesellschaft um Geduld, schließlich habe er den Unfall ja nicht verschuldet und würde ja „demnächst“ die gegnerische Versicherung – die sich mir der Regulierung Zeit ließ – doch den vollen Schaden ersetzen. 

Der Mandant hatte zunächst einen Mietwagen genommen, da er beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen war. Als er einen neuen Wagen finanzieren wollte, wurde dies von der Bank abgelehnt, da er einen „negativen Schufa-Eintrag“ habe (Die Leasinggesellschaft hatte den Mandanten zwischenzeitlich kurzerhand als säumigen Schuldner bei der Schufa eingemeldet).

Dem Mandanten wurden dann in der Folge auch noch sein Dispolimit gekündigt und seine Kreditkarten wurden gesperrt, dabei benötigte er diese dringend auf seinen Geschäftsreisen.

Die letzte Hiobsbotschaft, die dem Mandanten zuging: Die Anschlussfinanzierung für sein Haus wurde abgelehnt, er habe ja „eine negative Schufa“. Der Mandant verstand die Welt nicht mehr, er hatte seine Verbindlichkeiten doch immer (über Jahrzehnte!) pünktlich bedient, die Leasingraten, die Hausraten und Telefonrechnungen etc.

Dem Mandanten konnte per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht schnell geholfen werden, der Negativeintrag bei der Schufa wurde gelöscht, der Mandant erhielt sein Dispolimit und seine Kreditkarten zurück. Seine Hausfinanzierung bekam er auch, er nahm sich dafür aber eine andere Bank (Strafe muss sein).

Wie schnell bin ich wieder kreditwürdig?

Dies ist fallabhängig. Bei nichttitulierten Forderungen kann – bei einem versierten Anwalt – ein positives Ergebnis bereits nach 10 Tagen vorliegen, bei titulierten Forderungen oder komplizierteren Fällen kann es auch 20-30 Tage dauern; wenn man vor Gericht gehen muss, dauert es bei einer einstweiligen Verfügung etwa 20 – 30 Tage, bei einem „normalen“ Gerichtsgang kann es auch einige Monate dauern.

In einigen wenigen Fällen ist eine Hilfe – dies muss fairerweise auch gesagt werden – nicht möglich. Dies kann letztendlich aber nur ein, am besten spezialisierter, Anwalt einschätzen bzw. beurteilen.

Weitere Informationen finden Sie unter unserer Homepage www.anwalt-gegen-schufa.de oder rufen Sie uns an. Außerhalb der Bürozeiten können Sie uns eine kurze E-Mail Schreiben (Telefonnummer angeben!); wir melden uns dann schnell.

Das Ersttelefonat bzw. die Ersteinschätzung (= Prüfung, ob überhaupt Chancen bestehen, gegen den Eintrag vorzugehen) ist kostenlos.

Wenn Sie eine (rechtsverbindliche) Erstberatung wünschen, ist es erforderlich, dass Sie zunächst ein von uns erstelltes Formular ausfüllen, uns Ihre Schufa-Auskunft zukommen lassen und das Erstberatungshonorar von € 249,90 überweisen. 

Rechtsanwalt Patrick de Backer

Rechtsanwälte De Backer

Spezialisierte Schufa-Kanzlei


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