Neu: Grundbucheintragungspflicht fuer touristische Vermietung in Spanien bis zum 2.4.2025 zu beantragen
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Seit dem 2.1.2025 ist das neue Gesetz verabschiedet, dass ab dem 1.7.2025 in Kraft ist und jeden Vermieter verpflichtet eine Kurzzeitvermietung, auch touristische Vermietung im Grundbuch zu registrieren und zuvor eine entsprechende Registrierungsnummer einzuholen.
Hinweis: Wenngleich die Eintragung der Kurzzeitvermietung im Grundbuch erst ab dem 1.7.25 in Kraft tritt, weisen die Grundbuchaemter jetzt schon darauf hin, dass jeder Antragssteller einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nach dem 3.4.25 nachweisen muss, dass die Eigentuemergemeinschaft mit 3/5 Mehrheit der Kurzzeitvermietung zugestimmt hat.
Folglich ist es zu empfehlen, noch im Maerz den Antrag zu stellen.
Das Gesetz gilt in ganz Spanien, von Katalonien, Mallorca, Andalusien, Valencia, bis hin den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc)
Einheitliches Mietregister und sein Verfahren
Das Einheitliche Mietregister wird über das Grundbuch oder das Register für bewegliche Sachen geführt und muss auf Antrag des Interessenten durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen eingeleitet werden. Vorher ist deshalb eine elektronische Unterschrift einzuholen. Dieses Verfahren beinhaltet das Anhängen aller erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form im Grundbuch. Die Vorschriften, die diesen Prozess regeln, finden sich im RD 1312/2024, der die Anforderungen und Schritte für die Eintragung von Mietverträgen festlegt und sicherstellt, dass jede Einheit nur eine Registrierungsnummer pro Kategorie und Miettyp haben kann.
Einheitliches digitales Mietfenster
Das Einheitliche digitale Mietfenster ist eine spanienweite digitale Plattform, die die elektronische Datenübertragung zwischen Online-Plattformen für kurzfristige Vermietungen erleichtert. Dieses Tool ist unerlässlich für die Sammlung und den Austausch von Daten zu den Dienstleistungen der Vermietung von touristischen Unterkünften, und seine Implementierung ist für den 2. Januar 2025 geplant, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2025. Das Einheitliche digitale Mietfenster untersteht dem Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung und ist darauf ausgelegt, die Kommunikation der notwendigen Daten für die Benachrichtigung von Mitteilungen und relevanten Beschlüssen sicherzustellen.
Bereitstellung von Informationen und geltende Vorschriften
Die Bereitstellung von Informationen und die Datenerfassung sind wesentliche Bestandteile des Einheitlichen Mietregisters. Dieser Prozess wird durch den RD 1312/2024 geregelt, der die Daten und Dokumente spezifiziert, die dem Registrierungsantrag beigefügt werden müssen. Darüber hinaus legt die Vorschrift fest, dass nach der positiven Bewertung des Registrars die Registrierungsnummer und ihre Kategorie im Blatt der Einheit vermerkt und dem Interessenten mitgeteilt werden. Dieses System soll sicherstellen, dass keine rechtlichen Hindernisse für die Eintragung bestehen, gemäß den geltenden Vorschriften und den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft.
Schlussfolgerung
Das Einheitliche Mietregister und das Einheitliche digitale Mietfenster sind grundlegende Werkzeuge für die Verwaltung und Regulierung von Kurzzeit Mietverträgen in Spanien. Das Registrierungsverfahren erfolgt über das Grundbuch und wird durch den RD 1312/2024 geregelt, der die notwendigen Anforderungen für die Eintragung festlegt. Das Einheitliche digitale Mietfenster erleichtert die Datenübertragung zwischen Vermietungsplattformen und stellt die korrekte Kommunikation und Einhaltung der Vorschriften sicher. Diese Systeme zielen darauf ab, die Transparenz und Effizienz bei der Verwaltung von Mietverträgen zu verbessern und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und normativen Anforderungen erfüllt werden.
Letztlich ist es ein erhoehter Aufwand fuer den Kurzzeitvermieter. Nutzen Sie unseren Service der vollstaendigen Immobilienkaufabwicklung mit rechtlicher, technischer und steuerlicher Vorkontrolle und der Antragsstellung im Melderegister in Verbindung mit dem Antrag auf die touristische Vermietungsanfrage und die steuerliche Betreuung in ganz Spanien, inbesondere auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Mallorca, Ibiza, Andalusien und in Barcelona, Katalonien, Costa Brava.
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