Neue Abmahnung des Rechtsanwalt S. für die iOcean UG

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Abmahnung der iOcean UG erhalten?

Rechtsanwalt S. ist derzeit von der iOcean UG beauftragt, in deren Namen Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Vorliegend wurden in mehreren Fällen Onlinehändler (tätig auf der Handelsplattform eBay) wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform der EU zur Unterlassung aufgefordert. Bemerkenswert ist dabei, dass die Onlinehändler zwar auf die Webadresse der OS-Plattform hingewiesen hatten, die URL jedoch nicht als anklickbarer Link ausgestaltet war.

2. Was fordert Rechtsanwalt S. von Ihnen?

Rechtsanwalt S. verlangt vom Adressaten im Namen seiner Mandantin zuvorderst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällige Vertragsstrafe von 500,00 EUR beinhalten soll.

Weiterhin wird vom Abgemahnten die Erstattung der Abmahngebühren gefordert, die bei einem Streitwert von 3.000,00 Euro bei 334,75 EUR inkl. MwSt. liegen.

3. Wie sollen Sie nun vorgehen?

Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie möglicherweise wegen eines eigenen Angebots eine Abmahnung des Rechtsanwalts S. erhalten. Wir können Ihnen nicht empfehlen, die bereits vorbereitete und der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“. Die dort aufgeführte Vertragsstrafe mag zwar im Vergleich moderat erscheinen, droht Ihnen jedoch 30 Jahre lang und kann ggf. auch mehrfach anfallen.

Es ist aber auch nicht ratsam, überhaupt nichts zu tun. In keinem Fall sollten Sie hier am falschen Ende sparen. Wissen Sie z. B. dass, wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst, wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Schützen Sie sich vor weiteren Schäden und rufen Sie uns an, solange wir Ihnen noch helfen können.

4. Wir empfehlen Ihnen:

a. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

b. Kontaktieren Sie weder Herrn S. noch die iOcean UG!

c. Unterschreiben Sie keine Erklärung.

d. Geben Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Auskunft!

e. Zahlen Sie erstmal keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!

5. Warum zu uns?

Ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als ein lokaler Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Wettbewerbsrecht, welches hier eine Rolle spielt. In unserer Kanzlei werden ausschließlich Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen, wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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