Neue Abmahnung vom 15.02.2016 des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari im Auftrage der G&G Media GmbH

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Uns wurde am 18.02.2016 eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari (KS Kanzlei Sawari)im Auftrage der G&G Media GmbH an dem Filmwerk „Erotikstar – Anna das Busenwunder“ zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Das vorbenannte Erotikfilmwerk soll über eine Internettauschbörse (Vuze 5.7.0.0) öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Forderung:

Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00€ gefordert. Diesem „Angebot“ liegt eine ursprüngliche Forderung in Höhe von 635,43 € (Fiktive Lizenzgebühr und Ermittlungskosten) und Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwertes von 1.635,43€-in Höhe von 215,00€, mithin 850,43€ zugrunde.

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Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen eine fachkundige Einschätzung Ihres Einzelfalles geben. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob Sie eine Haftung trifft und ob ggfs. auch die Kosten zu leisten sind.

Achtung!

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Sehen Sie davon ab vorschnell sich etwaiger Muster aus Internetforen zu bedienen. Im Zweifelsfall deckt eine solche Musterformulierung nicht Ihren Einzelfall ab.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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