Neue Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälten für das Filmwerk "Winter's Tale"

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Der Fantasyfilm der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH wird nun von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten abgemahnt. Den Empfängern von Abmahnschreiben wird das s. g. Filesharing des Filmes in Tauschbörsen vorgeworfen. Gefordert wird zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und zum anderen die Zahlung von 815, 00 EUR.

Sollte Sie eine Abmahnung bezüglich des Filesharings des Filmwerkes „Winter's Tale“ erhalten haben, sollten Sie sich so verhalten:

Keinen Falls die Abmahnung ignorieren!!!

Wer hofft, dass die Sache sich von "selbst" regeln wird, liegt grundsätzlich falsch. Der Empfänger einer Abmahnung ist verpflichtet auf diese zu reagieren. Wenn man die Abmahnung ignoriert, riskiert man ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Die Rechtsanwaltskanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung vonstattengeht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

Nicht voreilig den Forderungsbetrag zahlen!!!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung dringend überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht, solange Sie nicht über diese mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben. Unterlassungserklärungen sind ein Leben lang bindend und können nicht widerrufen oder angefochten werden! Vorformulierte Unterlassungserklärungen werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu.

Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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