Neue Abmahnwelle der DocFutter GmbH wegen falscher Futterkennzeichnung

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Die Kanzlei Hild & Kollegen mahnt schon wieder im Namen der DocFutter GmbH ab – dieses Mal einen Wettbewerbsverstoß im Bereich der Tierfuttermittel.

Die Abmahnungen richten sich gegen Tierbedarfshändler, welche angeblich falsch gekennzeichnetes Tierfutter der „Bestes Futter GmbH“ vertreiben. Hierbei handelt es sich um das Futter „Bestes Futter – Barf plus“. Inhaltlich richtet sich die Abmahnung zumeist nur gegen folgende Punkte:

  • die falsche Kennzeichnung als „Alleinfuttermittel“, obwohl es sich um ein Ergänzungsfuttermittel handelt,
  • gegen die Aufschrift „Eine fleischreiche Nahrung um die Gesundheit ihres Tieres zu unterstützen“, obwohl das Futter kein Fleisch enthält,
  • gegen die nach Ansicht der Abmahner irrenführende Verpackung, auf der neben zwei Hunden eine Katze abgebildet ist, obwohl das Futter nur für Hunde geeignet ist.
  • Zudem sei keine Telefonnummer des Herstellers auf der Verpackung angegeben.
  • Außerdem meint die DocFutter GmbH, dass die Angabe bei ebay unter der Bezeichnung „Marke“ den Namen „Bestes Futter“ auch einen Verstoß darstelle, da „Bestes Futter“ keine angemeldete Marke sei.

Des Weiteren werden natürlich auch die Anwaltskosten geltend gemacht. Als Streitwert werden hierbei knackige 30.000,-€ angesetzt, sodass sich die Kosten für diese Abmahnung auf mehr als 1000,-€ belaufen.

Die Kanzlei Hild & Kollegen setzt für den Eingang einer Unterlassungserklärung eine sehr kurze Frist von einer Woche, daher ist hier schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt.

Besonders auffällig ist bei dieser neuen Abmahnwelle, dass sich diese anscheinend ausschließlich gegen Händler richtet, die mit Futter der „Bestes Futter“ GmbH handeln.

Unserem Büro liegen bereits mehrere dieser Abmahnungen vor.

Unterwerfen Sie sich nicht unnötig harten Konditionen, weil Sie eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben haben!

Betroffene sollten anwaltlichen Rat hinzuziehen, damit die vorgeworfenen Verstöße richtig eingeordnet werden können und eine angemessene Reaktion erfolgen kann.

Gerne berät Sie das Team von Dr. Schenk bei der kompetenten Prüfung dieser Abmahnungen und hilft Ihnen bei der Wahl einer geeigneten Strategie.

Rufen Sie einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail.

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Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6000 Abmahnverfahren!


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