Neue Musterwiderrufsbelehrung 2011

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Die neue Musterwiderrufsbelehrung vom 20. Oktober 2010 löst die bisher gültige Widerrufsbelehrung vom 11. Juni 2010 ab.

Die neue Belehrung gilt bereits seit dem 23. Februar 2011 und kann auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) im Internet heruntergeladen werden. Auch dieses Muster genießt Gesetzesrang und bietet damit mehr Schutz für Unternehmen.

Da es auch im Jahr 2011 noch zu Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kommt, sollte eine aktuelle Belehrung benutzt werden, um damit die größtmögliche Rechtssicherheit zu haben und damit den bestmöglichsten Schutz vor Abmahnungen. Es sollte dabei jedoch auch auf die Gestaltung geachtet werden, da die Gerichte auch daran hohe Anforderungen gestellt hat.

Zu den Anforderungen einer deutlichen Gestaltung der Widerrufsbelehrung wird auf die BGH Entscheidung vom 1.12.2010 (Az.: VIII ZR 82/10) verwiesen.

In der Entscheidung heißt es u.a.

„Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gemäß § 14 Abs. 3 BGB-InfoV (Neu: § 360 Absatz 1 BGB) in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bi Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Absatz 2 Satz 1 BGB)." (BGH Az.: VIII ZR 82/10)

§ 360 BGB Widerrufs- und Rückgabebelehrung

(1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:

1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,

2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,

3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und

4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.

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Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

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