Neue Rechtslage für Zeugen! Polizeiliche Ladung

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Bisherige Rechtslage

Nach bisheriger Rechtslage war der Zeuge nicht dazu verpflichtet, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten. Der Zeuge musste weder bei der Polizei erscheinen, noch Angaben tätigen.

Neue Rechtslage

Seit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ ist es mit dieser Rechtslage vorbei. Die Zeugen sind nach § 163 Abs. 3 nunmehr dazu verpflichtet, auf die Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und sie müssen zur Sache aussagen, wenn die Ladung durch die Staatsanwaltschaft beauftragt wurde.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft

Zwar ist nach dem Gesetz ein Auftrag der Staatsanwaltschaft gefordert. Sinn und Zweck des Gesetzes ist jedoch eine effektivere Ausgestaltung des Strafverfahrens. Daher ist es zu erwarten, dass an die Anforderung „im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ in der Praxis keine hohen Anforderungen gestellt werden. Auch sind keine formellen Voraussetzungen für den „Auftrag der Staatsanwaltschaft“ formuliert, sodass wohl auch ein Anruf der Polizei bei der Staatsanwaltschaft ausreichen dürfte.

Form und Frist

Anforderungen an Form und Frist hat der Gesetzgeber nicht definiert, sodass Zeugen demnach auch mündlich und sofort geladen werden könnten.

Wer ist wirklich Zeuge und wer Beschuldigter?

Das größte Problem in diesem Bereich wird es sein, dass Personen als Zeuge geladen werden, die im weiteren Verlauf des Verfahrens zu Beschuldigten werden. Die größte Gefahr ist es, dass die Rechte des Beschuldigten dadurch unterlaufen werden, dass er zunächst als Zeuge geladen wird und als Zeuge dazu verpflichtet ist, sich von der Polizei vernehmen zu lassen. Wie verhält sich der Beschuldigte also nun in der Stellung als polizeilich geladener Zeuge?

Mein Rechtstipp für Sie: Konsultieren Sie auch als geladener Zeuge einen Strafverteidiger als Zeugenbeistand, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie im Laufe des Verfahrens zum Beschuldigten werden können. Ob dann ein Geständnis die beste Lösung ist oder eine konfrontative Verteidigung, wird ihr Strafverteidiger ihnen sicherlich erläutern. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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