Neue Widerrufsmöglichkeit von Darlehen durch das EuGH-Urteil vom 26.03.2020

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Viele Darlehensnehmer konnten durch Widerruf Ihres Darlehens schon wirtschaftliche Vorteile erlangen. Der „Widerrufsjoker“ ist jetzt durch eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Darlehen ab 2010 erweitert worden. Der EuGH hat die Widerrufsinformationen in bestimmten Darlehensverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Nachdem das Zinsniveau in den letzten Jahren erheblich gesunken ist, bietet sich für viele Verbraucher die wirtschaftlich lukrative Möglichkeit des Darlehenswiderrufs. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, wer davon wie profitieren kann:

Wer kann widerrufen?

Zeitraum des Darlehensabschlusses zwischen 16.06.2010 und 2016.

Welche Verträge sind betroffen?

Pauschal gesagt die überwiegende Zahl. Die fehlerhafte Information wurde aus dem Gesetzestext übernommen, daher dürfte es die meisten Banken und alle Sparkassen betreffen.

Welche Vorteile hat ein Widerruf?

Bei Immobiliendarlehen sind die Zinsen seit 2010 erheblich gesunken. Eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung bringt daher Zinsvorteile für die Zukunft. Zudem erfolgt bei einem Widerruf eine Rückabwicklung des Vertrags, die meist einen zusätzlichen Vorteil von 1.500 – 4.000 € pro 100.000 € Darlehenssumme bringt. Der Vorteil hängt von der Zinshöhe und vom Datum des Vertragsabschusses ab und muss individuell berechnet werden.

Bei Autobank-Kreditverträgen und -Leasingverträgen ist ein Widerruf besonders für die vom Abgasskandal betroffene Kunden interessant. Der Kunde bekommt seinen Zahlungen zurück und gibt im Gegenzug das Auto zurück. Nach überwiegender Rechtsauffassung können die Autobanken bei Widerruf eines ab 13. Juni 2014 geschlossenen Autokreditvertrags keine Nutzungsentschädigung abziehen.

Rechtsschutzversicherungen:

Bei Immobiliendarlehen besteht weitgehend Versicherungsschutz es sei denn, die Finanzierung diente für ein Neubauvorhaben und die Versicherung wurde nach 1995 abgeschlossen. Die Kfz-Finanzierungen sind von den Rechtschutzversicherungen meist abgedeckt.

Das verbraucherfreundliche Urteil des EuGH eröffnet Darlehensnehmern neue Möglichkeiten, die erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen können. Dieser Überblick kann eine individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Ich freue mich, wenn Sie sich per Mail oder Telefon bei mir melden.


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