Neuer Jenoptik-Blitzer in Bonn auf der Museumsmeile: gleicher Prototyp wie auf der A3 bei Hilden

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Es war nur eine Frage der Zeit, bis der neue „Prototyp“ eines mobilen Lasermessgeräts der Firma Jenoptik, der bisher in NRW nur auf der A3 zwischen Hilden und Mettmann eingesetzt war, auch an anderen Stellen auftaucht.

Wie aufmerksame Nutzer von Blitzermeldungsgruppen auf Facebook nun herausgefunden haben, steht einer der futuristisch aussehenden und auf einem Anhänger verbauten Blitzer der Firma Jenoptik nun auch auf der Museumsmeile in Bonn. In dem unauffälligen Kasten ist ein Messgerät des Typs Traffistar S 350 verbaut, welches nun zum transportablen und somit semistationären Betrieb eingesetzt wird. Das Ursprungsgerät war für den Einsatz in „Starenkästen“ entwickelt worden.

Wir erklären, was es mit der neuen Anlage in Bonn auf sich hat.

Viele Messungen erwartet

Wie „erfolgreich“ die tückische Messanlage aus Sicht der sie einsetzenden Kommune sein kann, zeigt das Beispiel der A3: Während die Behörden dort mit ca. 12.000 Messungen im Jahr rechneten, schaffte die Anlage dort bereits in den ersten 8 Wochen aufgrund des versteckten Aufbaus und der Verkehrssituation gleich 22.000 Messungen.

Ähnliches erwarten wir auch für den „Zwilling“ des A3-Blitzers in Bonn.

Fehler und Kinderkrankheiten bei Software und Bedienung

Betroffene sollten die aufgrund der Messungen des Geräts versendeten Bußgeldbescheide nicht ohne weiteres hinnehmen: Nach wie vor ist das Gerät in der konkreten Bauweise neu und aufgrund seiner Mobilität und der Bedienung anfällig für Fehler bei der Messung. Uns liegen verschiedene Gutachten von Sachverständigen vor, die bemängeln, dass bisher keine ordnungsgemäße Zulassung des Messgeräts im sog. Konfirmitätsverfahren nachgewiesen ist und somit Zweifel bestehen, ob das Gerät überhaupt in Verkehr gebracht werden durfte. Ferner ist auffällig, dass das Gerät, unmittelbar nachdem es in Verkehr gebracht wurde, neu geeicht wurde, was das Gesetz so nicht vorsieht. Dies kann für technische Probleme sprechen, die eine neue Eichung erforderlich gemacht haben.

Und selbst wenn die Messung technisch korrekt zustande kommt, kann es sein, dass das Bedienpersonal noch nicht ausreichend bei der Aufstellung und Bedienung geschult wurde. Den Messbeamten in Hilden auf der A3 wird nur eine Schulungsbescheinigung für den Betrieb von stationären Anlagen vorgelegt. Dies könnte für Betroffene ein weiterer Angriffspunkt gegen den Blitzer sein, wenn der Führerschein von der Verwertbarkeit der Messung abhängt.

Die Sachverständigen haben ferner festgestellt, dass in dem Tatfoto ein Auswerterahmen eingeblendet wird, der von der Form auffällig ist und bei dem bisher nicht geklärt ist, weshalb er diese Form hat. Die Form führt nach vorläufiger Einschätzung der Sachverständigen dazu, dass eine größere Anzahl von Messungen verwertbar ist, es aber keinen sachlichen erkennbaren Grund gibt, den Rahmen so zu gestalten.

Anwaltlich gegen Bußgelder und Fahrverbote wehren!

Dementsprechend kann nur jedem Betroffenen, der mit dem neuen Blitzer in Bonn, Hilden oder sonst wo gemessen wurde, angeraten werden, durch einen Anwalt Akteneinsicht oder die Einstellung des Verfahrens zu beantragen sowie gegen Bußgeldbescheide Rechtsmittel einzulegen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage und auf Facebook.

Rechtsanwalt Tim Geißler

Fachanwalt für Strafrecht


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