Neues in der Pflegeversicherung ab 2017: Pflegegrade statt Pflegestufen

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.1. Pflegegrade statt Pflegestufen

Die auf den ersten Blick größte Änderung: Die bisherigen Pflegestufen, die sich nach dem Pflegeaufwand in Minuten richteten, werden abgeschafft. Stattdessen wird es fünf Pflegegrade geben. Diese Pflegegrade richten sich nicht mehr nach Minuten. Stattdessen soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) feststellen, wie groß der jeweiligen Hilfebedarf in sechs Bereichen ist. Diese Bereiche werden dann noch unterschiedlich bewertet und zu einem Gesamtergebnis zusammengerechnet.

.2. Ist das neue System besser?

Pflegewissenschaftler sind sich weitgehend einig, dass das neue System der Pflegegrade besser zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geeignet ist. Allerdings: Das System ist auch komplizierter und bei der Beurteilung durch den MDK kaum weniger fehleranfällig als das alte System. Zudem ist es für Laien noch schwieriger zu durchblicken, als das alte System. Professionelle Begleitung spätestens im Widerspruchverfahren wird wichtiger als zuvor.

.3. Was passiert mit der alten Pflegestufe?

Es ist kein neues Begutachtungsverfahren erforderlich. Die alten Pflegestufen werden automatisch wie folgt in die neuen Pflegegrade übergeleitet:

Alt

Neu

Keine Pflegestufe, aber eingeschränkte Alltagskompetenz

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 5

Härtefall

Pflegegrad 5

Anträge auf Pflegestufe die bis einschließlich 31. Dezember 2016 bei der Pflegekasse eingehen, werden nach dem alten System bearbeitet und dann auf die Pflegegrade übergeleitet. Alle Anträge ab 1. Januar 2017 werden automatisch in Pflegegrade eingestuft.

Guido C. Bischof

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht


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