Neues Urteil im Dieselskandal: VW muss Schadensersatz zahlen

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VW muss Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen

VW haftet der Käuferin eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz (Urteil OLG Karlsruhe vom 18.07.2019 - 17 U 160/18; 17 U 204/18). Der Schaden liege bereits im Abschluss des Kaufvertrages an sich.

Das OLG Karlsruhe hat nun entschieden, dass VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB haftet.

Die Leitungsebene von VW habe zum Zweck der Kostensenkung und Gewinnmaximierung die Strategieentscheidung getroffen, die EG-Typengenehmigung für alle mit der Motorsteuerungssoftware ausgestatteten Kfz ihrer Konzerngesellschaften von den dafür zuständigen Erteilungsbehörden zu erschleichen. Diese Behauptung sei der Entscheidung zugrunde zu legen, da sie von VW lediglich mit der Einschränkung bestritten wurde, dass nach dem aktuellen Ermittlungsstand der nicht näher erläuterten internen Ermittlungen keine Erkenntnisse über eine Beteiligung oder Kenntnis von Vorstandsmitgliedern vorlägen. Ein derart eingeschränktes Bestreiten sei prozessual aber nicht zulässig, nachdem seit Bekanntwerden des Abgasskandals mittlerweile mehr als dreieinhalb Jahre vergangen sind. 

Zwar sei allein ein Handeln mit Gewinnstreben nicht als verwerflich zu beurteilen. Allerdings würden die Tragweite der Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Motortyp, der in einer außergewöhnlich hohen Zahl von Fahrzeugen verschiedener Marken des Konzerns verbaut wird, die Ausnutzung des Vertrauens der Käufer in den Volkswagenkonzern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie die in Kauf genommenen erheblichen Folgen für die Käufer in Form der drohenden Stilllegung der erworbenen Fahrzeuge zur Sittenwidrigkeit der Entscheidung von VW im Sinn des § 826 BGB führen. Durch dieses vorsätzliche und sittenwidrige Vorgehen sei der Klägerin ein Schaden entstanden, der im Abschluss des Kaufvertrages an sich liege.

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Besitzern betroffener Fahrzeuge, sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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