NL Nord Lease AG: Anleger sollen zum 31.12.2017 zahlen

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Die NL Nord Lease AG, ehemals Albis Finance AG, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, meldet sich mit einem Schreiben vom 24.11.2017 bei Anlegern, die ihre Beteiligung vom 31.12.2016 gekündigt haben und fordert empfangene bzw. wiederangelegte Ausschüttungen zurück.

Anleger sollen bis Jahresende zahlen

In den Schreiben, die der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin vorliegen, werden die betroffenen Anleger, deren Beteiligungen zum 31.12.2016 gekündigt worden sind, dazu aufgefordert, bis zum 31.12.2017 Zahlungen an die NL Nord Lease AG zu leisten.

Sollte der entsprechende Anleger nicht zahlen, werden ihm Verzugszinsen und Anwaltskosten in Aussicht gestellt.

Negatives Abfindungsguthaben

Begründet wird die Zahlungsaufforderung damit, dass der NL Nord Lease AG nun pünktlich der Prüfbericht der Auseinandersetzungsberechnung des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Abfindungsguthabens vorliegen würde. Die Beteiligung des betroffenen Anlegers würde nach der Auseinandersetzungsberechnung des Wirtschaftsprüfers einen Negativsaldo ausweisen.
Der Anleger soll nach § 13 d des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages den Betrag bis zur Höhe der durch ihn empfangenen bzw. wiederangelegten Ausschüttungen zurückzahlen.

NL Nord Lease AG-Anleger suchen Hilfe - Erst Forderung prüfen und dann gegebenenfalls zahlen

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin, rät betroffenen Anlegern, erstens das Zahlenwerk zu dem konkreten Vertrag anzufordern und zweitens dann prüfen lassen.

“Die Gesellschaft muss einen Abfindungsbetrag pro atypisch stillem Gesellschaftsvertrag ausrechnen und diese Berechnung selbstverständlich auch vorlegen. Daher gilt für betroffene Anleger, erst die notwendigen Unterlagen anzufordern und im nächsten Schritt diese durch einen Experten überprüfen zu lassen.”

Die Gesellschaft muss bei der Abrechnung auch stille Reserven und andere Positionen berücksichtigen. Hier ist es für Anleger schwierig zu beurteilen, ob Abrechnungsfehler gemacht wurden.

Experten können Abrechnungsfehler finden und beurteilen. Kommt der Experte zur Erkenntnis, dass alles richtig berechnet wurde, sollte der betroffene Anleger zahlen. Sinnvoll können Vergleichsgespräche mit der Anlagegesellschaft sein, um zu einer günstigeren Lösung zu gelangen, berichten die Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus ihren Erfahrungen in ähnlichen Fällen.

Dr. Tintemann berät bereits seit dem Jahr 2009 Anlegerinnen und Anleger der NL Nord Lease AG in rechtlichen Fragestellungen, sowohl in Bezug auf Schadensersatz- oder Auseinandersetzungsansprüche.



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